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Allegro Invisible CITY Betriebsanleitung Seite 17

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PFleGe
Fahrzeugpflege / Pflegemittel
Winterbetrieb und Korrosionsschutz
HINWEIS
Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir
Sie, Pflegemittel sparsam anzuwenden und
nur solche zu gebrauchen, die als umwelt-
freundlich gekennzeichnet sind.
wird das Fahrrad in den wintermonaten
benutzt, können durch streusalze beträcht-
liche schäden auftreten.
ACHTUNG
Kein warmes Wasser verwenden – ver-
stärkte Salzeinwirkung.
Pflegemittel
- Fahrrad nach Fahrtende sofort mit kaltem
Das Fahrrad sollte bei Bedarf mit handels-
wasser reinigen.
üblichen Konservierungs- und Pflegemitteln
- Fahrrad gut trocknen.
gepflegt werden.
- Korrosionsgefährdete teile vor dem
- Korrosionsgefährdete teile vorsorglich
Betrieb mit Korrosionsschutzmitteln auf
und vor allem im winter regelmässig
wachsbasis behandeln und dies ggf.
mit Konservierungs- und Pflegemitteln
mehrmals wiederholen.
behandeln.
lackschäden ausbessern
ACHTUNG
Kleine lackschäden sofort mit einem lack-
Für Kunststoffteile keine silikonhalti-
stift ausbessern.
gen Pflegemittel und Lackpoliermittel
verwenden.
- rahmen und alu-teile nach längeren
Fahrten gründlich reinigen und mit einem
handelsüblichen Korrosionsschutzmittel
konservieren.
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AlleGRO InvIsIble CITY
Reifenpflege
wenn das Fahrrad über einen längeren
Zeitraum nicht benutzt wird, empfiehlt es
sich, das Fahrrad so abzustellen, dass die
reifen unbelastet sind.
Fahrrad bzw. Bereifung nicht über einen
längeren zeitraum in zu warmen räumen
– wie heizungskeller – aufbewahren.
ACHTUNG
Die Reifenprofilstärke darf 1 mm nicht
unterschreiten.
das Befahren von Randsteinen, scharf-
kantigen Hindernissen, Bodenvertie-
fungen, Schlaglöchern usw., kann Schä-
den an der Felge (Speichenbruch) bzw.
am Reifen (leinwandriss) verursachen,
wobei ein zu niedriger Reifendruck dafür
ursächlich sein kann.
Ein Gewährleistungsanspruch besteht
dafür nicht.
AlleGRO InvIsIble CITY
Entsorgung
ab dem zeitpunkt der Umsetzung der eu-
Mit der Wiederverwertung, der stofflichen
ropäischen richtlinie 2012/19/eU (elek-
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
troG) und 2013/56/eU (BattG) gilt fol-
wertung von altgeräten leisten sie einen
gendes:
wichtigen Beitrag zum schutz unserer
elektrische und elektronische Geräte dür-
Umwelt.
fen nicht mit dem hausmüll entsorgt wer-
In Deutschland gelten oben genannte ent-
den.
sorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet,
für Batterien und akkus entsprechend.
elektrische und elektronische Geräte am
ende ihrer lebensdauer an den dafür ein-
Akkus unterliegen der Entsorgungspflicht,
gerichteten, öffentlichen sammelstellen
sie enthalten giftige schwermetalle und
oder an den Fachhändler zurückzugeben.
unterliegen deshalb der sondermüllbe-
einzelheiten dazu regelt das jeweilige
handlung. Der Fachhändler übernimmt die
landesrecht.
entsorgung.
Das symbol auf dem Produkt, weist auf
ladegerät
diese Bestimmung hin:
entsorgen sie das Gerät entsprechend
der in Ihrem land geltenden Umweltvor-
 
schriften. elektrische abfälle dürfen nicht
zusammen mit haushaltsabfällen entsorgt
werden.
Informationen erhalten sie bei Ihrer Kom-
munalbehörde oder dem Fachhändler.
wenn das Gebrauchsende erreicht ist,
Lithium-Ionen (Li-Ion)
machen sie das ausgediente Gerät un-
brauchbar, indem sie den netzstecker aus
der steckdose ziehen und das stromkabel
durchtrennen.
PFleGe
Übrige Komponenten
entsorgen sie die Komponenten entspre-
chend der in Ihrem land geltenden Um-
weltvorschriften.
elektrische abfälle dürfen nicht zusammen
mit haushaltsabfällen entsorgt werden.
wenden sie sich für ratschläge bezüglich
des recyclings an Ihre Kommunalbehör-
de oder an den Fachhändler.
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