Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Hark 44 GT ECOplus Bedienungsanleitung Seite 6

Dauerbrandofen-kaminofen
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für 44 GT ECOplus:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Brennstoffmenge
Der Kaminofen ist mit zwei verschiedenen Nennwärmeleistun-
gen lieferbar. Über welche Nennwärmeleistung Ihr Kaminofen
verfügt, entnehmen Sie bitte dem Typenschild. Die zuläs-
sigen Brennstoffmengen sind in den folgenden Tabellen
(für
jede
Nennwärmeleistung
HARK 44 GT ECOplus
Nennwärmeleistung
5 Kilowatt (kW)
Scheitholz
Braunkohlebrikett
Steinkohle
(Ancit, Nussgröße 3)
Steinkohle im Dauerbrandbetrieb
Holzbrikett
HARK 44 GT ECOplus
Nennwärmeleistung
8 Kilowatt (kW)
Scheitholz
Braunkohlebrikett
Steinkohle
(Ancit, Nussgröße 3)
Steinkohle in Dauerbrandbetrieb
Holzbrikett
Zu Ihrer Orientierung:
• Ein Holzscheit aus Buche hat eine Länge von ca. 25 cm und einen Umfang von ca. 25 cm
(Durchmesser ca. 8 – 10 cm) mit einem Gewicht von ca. 0,8 kg.
• Ein Braunkohlebrikett wiegt ca. 0,55 kg.
• 2 kg Steinkohle in einen Putzeimer gefüllt, entsprechen etwa 3,5 Litern, 5 kg Steinkohle
etwa 8 Litern.
In dieser Tabelle können Sie die, für Ihren Dauerbrandofen zulässigen, Brennstoffmengen
ablesen, die innerhalb von einer Stunde aufgelegt werden dürfen. Diese Brennstoffmenge
wird jedoch nicht auf einmal in den Feuerraum gelegt, sondern der Feuerstätte in zwei oder
drei Auflagen zugeführt. Grundsätzlich sollten Sie jedoch beachten, dass Sie erst dann wieder
Brennstoff nachlegen, wenn die vorhergehende Brennstoffauflage weitgehend herunterge-
brannt ist. Dies erkennt man daran, dass ein Glutbett entstanden ist, und die Flammenbildung
dem Ende zugeht. Wenn Brennstoff nachgelegt wird, bevor dieser Zustand erreicht ist, kann
dies auch zu einer Überlastung der Feuerstätte führen. Zudem hat das Öffnen der Tür bei langer
Flammbildung den Nachteil, dass übermäßig Rauch austreten kann. Gerade bei Kohlepro-
dukten beträgt die Brenndauer einer Auflage mehrere Stunden. Hier sollten Sie erst weiteren
Brennstoff auflegen, wenn Sie sehen, dass die Kohlestücke weitgehend verbrannt sind. Nach
Erreichen der Betriebstemeperatur von Feuerstätte und Schornstein müssen die Luftregler ein-
geregelt werden.
im Kamin- & Kachelofenbau
eine
Tabelle)
aufgeführt.
Auflagemenge pro Stunde in kg bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
1,3
1,1
0,8
einmalige Brennstoffauflage von max. 5kg, jedoch nicht pro Stunde (siehe Hinweise Seite 15)
Siehe nächste Tabelle
Auflagemenge pro Stunde in kg bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
2,1
1,8
1,3
einmalige Brennstoffauflage von max. 5kg, jedoch nicht pro Stunde (siehe Hinweis Seite 15)
Holzbriketts bestehen aus hochverdichteten Holzspänen. Sie dürfen keine Bindemittel oder Zusatzstoffe
wie Paraffin enthalten. Es gibt Holzbriketts, bei denen die Heizleistung von einem Stück schon die
Nennwärmeleistung des Ofens überschreitet!
Die Angaben zur Heizleistung auf der Verpackung sind daher genau zu beachten.
Gegebenenfalls kann der Brennstoffhändler Auskunft zur Heizleistung (kW) machen.
Auflageanzahl pro Stunde in Stück bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
2 Scheite
1 Stück
Auflageanzahl pro Stunde in Stück bei
Nennwärmeleistung (Normalleistung)
2 – 3 Scheite
3 – 4 Stück
Beim Betrieb mit Holz ist der Primärluftregler tendenziell zu schließen und über den Sekun-
därluftregler zu regeln, beim Betrieb mit Kohle Sekundärluftregler schließen und über den
Primärluftregler regeln (siehe auch Hinweise im Kapitel "Normale Inbetriebnahme" auf Seite 4).
Der Dauerbrandofen darf nur mit den angegebenen Brennstoffen betrieben werden,
!
alle anderen Brennstoffe sind nicht zulässig.
Gefahrenhinweise für Feuerstätten in brennbarer Umgebung!
Die Tabelle gibt die erforderliche Brennstoffmenge an, um die Nennwärmeleistung (Normal-
betrieb) des Ofens zu erreichen. Die auf dem Typenschild und in dieser Bedienunganleitung
angegebenen Abstände zu brennbaren Bauteilen und Einrichtungsgegenständen sind nur
dann ausreichend, wenn die Feuerstätte nicht überlastet wird! Achten Sie darauf, dass Sie
die angegebenen Brennstoffmengen in keinem Fall überschreiten. Brennbare Bauteile und
Einrichtungsgegenstände dürfen nie mehr als 85°C erhitzt werden (Brandgefahr). Eine nicht
brennbare Anbauwand geringer Stärke mit rückseitig angebauten Einbaumöbeln ist wie
eine brennbare Wand zu behandeln (Mindestabstände einhalten). Eine Überlastung der
Feuerstätte kann zu vorzeitigem Verschleiß und Schäden führen. Für die Folgen einer Überla-
stung der Feuerstätte werden Garantie, Gewährleistungs- und Haftungsansprüche jeglicher
Art ausdrücklich ausgeschlossen.
-6-

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis