(1) Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte
bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören
insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und
Rückgabesysteme.
(2) Batterien und Akkus
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom
Altgerät umschlossen sind, im Regelfall vor der Abgabe an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte bei
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern abgegeben und dort zum Zwecke der
Vorbereitung zur
Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
a) Batterien können nach Gebrauch unentgeltlich in der Verkaufsstelle
zurückgegeben werden.
b) Der Nutzer ist zur Rückgabe gebrauchter Batterien gesetzlich verpflichtet.
(3) Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von
Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen abgeben. Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und
Rücknahmestellen finden Sie hier:
https://www.ear-system.de/ear-verzeichnis/sammel-und-ruecknahmestellen.jsf
(4) Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten. Dies gilt
insbesondere für Geräte der Informationsund Telekommunikationstechnik wie
Computer und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse,dass
für die Löschung der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer
selbst verantwortlich ist.
(5) Hersteller-Registrierungsnummer
Als Hersteller im Sinne des ElektroG sind wir bei der zuständigen Stiftung
Elektro-Altgeräte Register (BennoStrauß-Str. 1, 90763 Fürth) unter der folgenden
Registrierungsnummer registriert: DE 83916430
IC-Anforderungen:
Lizenzbefreite Funkgeräte
Dieses Gerät enthält lizenzfreie Sender/Empfänger, die den lizenzfreien RSS(s)
von Innovation, Science and Economic Development Canada entsprechen. Der
Betrieb unterliegt den folgenden zwei Bedingungen:
(1) Dieses Gerät darf keine Störungen verursachen.
(2) Dieses Gerät muss alle Störungen akzeptieren, einschließlich Störungen, die
einen unerwünschten Betrieb des Geräts verursachen können.
Dieses Gerät entspricht den RSS von Industry Canada, die für lizenzbefreite
Funkgeräte gelten. Die Verwertung ist unter den folgenden zwei Bedingungen
zulässig:
(1)Das Gerät darf keine Störungen verursachen.
(2) Der Benutzer des Geräts muss jede erlittene Funkstörung akzeptieren, auch
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