Sicherheit
3.2.2
Qualifikation des Personals
Aufstellung, Montage, Programmierung, Inbetriebsetzung, Betrieb, Außerbetriebsetzung
und Wartung der Produkte dürfen nur von hierzu befähigten Personen vorgenommen wer-
den.
Eine befähigte Person ist eine qualifizierte und sachkundige Person, die durch ihre Berufs-
ausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderli-
chen Fachkenntnisse verfügt. Um Produkte, Geräte, Systeme, Maschinen und Anlagen
prüfen, beurteilen und handhaben zu können, muss diese Person Kenntnisse über den
Stand der Technik und die zutreffenden nationalen, europäischen und internationalen Ge-
setze, Richtlinien und Normen haben.
Der Betreiber ist außerdem verpflichtet, nur Personen einzusetzen, die
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mit den grundlegenden Vorschriften zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütung vertraut
sind,
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den Abschnitt Sicherheit in dieser Beschreibung gelesen und verstanden haben und
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mit den für die spezielle Anwendung geltenden Grund- und Fachnormen vertraut sind.
3.2.3
Gewährleistung und Haftung
Gewährleistungs- und Haftungsansprüche gehen verloren, wenn
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das Produkt nicht bestimmungsgemäß verwendet wurde,
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die Schäden auf Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung zurückzuführen sind,
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das Betreiberpersonal nicht ordnungsgemäß ausgebildet ist,
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oder Veränderungen irgendeiner Art vorgenommen wurden (z. B. Austauschen von Bau-
teilen auf den Leiterplatten, Lötarbeiten usw).
3.2.4
Entsorgung
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Beachten Sie bei der Außerbetriebsetzung die lokalen Gesetze zur Entsorgung von elek-
tronischen Geräten (z. B. Elektro- und Elektronikgerätegesetz).
Systembeschreibung PITmode flex visu
1005364-DE-07
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