Hinweise zur Entsorgung von Geräten mit Elektronikanteil
Entsorgung von Batterien und allgemeine Hinweise zu Batterien
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Geräte, die einen konstruktionsbedingten Elektronikanteil
aufweisen, dürfen, wenn sie verbraucht sind, nicht mit ge-
wöhnlichem Haushaltsabfall vermischt werden. Bringen
Sie zur ordnungsgemäßen Behandlung, Rückgewinnung
und Recycling diese Produkte zu den entsprechenden
Sammelstellen, wo sie ohne Gebühren entgegengenom-
men werden. Die ordnungsgemäße Entsorgung dieses
Produktes bei den entsprechenden Sammelstellen dient
dem Umweltschutz und verhindert mögliche schädliche
Auswirkungen auf Mensch und Umgebung, die aus einer
unsachgemäßen Handhabung von Abfall entstehen kön-
nen.
Bitte entfernen und entsorgen sie verbrauchte Batteri-
en über das dafür vorgesehene Rücknahme- und Recy-
clingsystem. Der Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet
entladene und nicht mehr verwendungsfähige Batterien
abzugeben. Die Rücknahme erfolgt an ausgewiesenen
Sammelstellen. Batterien gehören nicht in den Hausmüll
und dürfen nicht verbrannt werden.
Halten Sie Batterien grundsätzlich von Kindern fern. Auch
gebrauchte Batterien können schwere Verletzungen oder
den Tod verursachen. Wenden Sie sich an ein örtliches Gift-
notzentrum für Informationen zur Behandlung. Nicht wie-
deraufladbare Batterien dürfen nicht wieder aufgeladen
werden. Nicht gewaltsam entladen, aufladen, zerlegen,
über die vom Hersteller angegebene Temperatur erhit-
zen oder verbrennen. Andernfalls besteht Verletzungs-
gefahr durch Leckage oder Explosion, die zu chemischen
Verbrennungen führen kann. Mischen Sie nicht alte und
neue Batterien, verschiedene Marken oder Batterietypen,
wie Alkali-, Kohle-Zink- oder wiederaufladbare Batterien.
Entfernen Sie die Batterien aus Geräten, die längere Zeit
nicht benutzt werden, und recyceln oder entsorgen Sie sie
sofort entsprechend den örtlichen Vorschriften.