Bauaufzug / Transportbühne
• Bedienungsperson (siehe Kap. 3.4)
• Die Bedienung des Aufzuges hat außerhalb des Gefahrenbereichs zu erfolgen.
• Die Maschine grundsätzlich gegen unbefugtes Benutzen sichern! - Bei Arbeitsende / Pausen
Handsteuerung sicher verwahren bzw. Hauptschalter ausschalten und mit Vorhängeschloss sichern.
• Bleibt die beladene Lastbühne während des Betriebes durch eine Störung stehen, ist die
Bedienungsperson verpflichtet, die Last zu bergen. - Niemals eine beladene Lastbühne
unbeaufsichtigt stehen lassen!
• Der Betrieb des Aufzuges ist einzustellen bei:
Windgeschwindigkeiten über 72 km/h (=Windstärke 7-8; stürmischer Wind).
-
Temperaturen unter –20°C.
-
Schäden oder sonstigen Störungen.
-
fehlender wiederkehrende Prüfung (siehe Kap. 4.3.1).
-
10.1.1 Besondere Sicherheitshinweise für den Betrieb als Bauaufzug
Bauaufzüge
im
Sinne
Aufzugsanlagen, die ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt sind.
• Die Personenbeförderung ist verboten!
• Die Bedienungsperson muss die Lastbühne immer gut einsehen können.
10.1.2 Besondere Sicherheitshinweise für den Betrieb als Transportbühne und Regeln für den
Bühnenführer
Der Bühnenführer ist verantwortlich für die Einhaltung der nachfolgend
aufgeführten Sicherheitsregeln.
• Die Bedienung der Transportbühne erfolgt ausschließlich von der Bühnensteuerung aus.
• In Bodennähe ist besondere Vorsicht geboten.
• Transportbühne grundsätzlich gegen unbefugtes Benutzen sichern!
• Es dürfen max. 5 Personen (einschließlich Bühnenführer) mitfahren,
wobei sich der Anteil des transportierten Materials entsprechend
reduziert; Max. Beladung der Bühne 500 kg
Montage- und Betriebsanleitung
der
Betriebssicherheitsverordnung
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sind
vorübergehend
Fig. 32 Lasttabelle
BL 074 D Ausgabe 11.2007
errichtete