Betriebsanleitung ZEMMLER MULTI SCREEN MS 5200
2.5.1
Gewährleistung
Gewährleistung:
Über die gesetzliche Sachmängelhaftung des Verkäufers hinaus garantieren wir als
Hersteller unter den nachfolgenden Voraussetzungen die einwandfreie Haltbarkeit von
sachgemäß gebrauchten Produkten von ZEMMLER
Die Gewährleistung erstreckt sich auf die Funktion von ZEMMLER
Produkten und umfasst alle Mängel, die nachweisbar auf Fabrikations- oder
Materialfehler zurückzuführen sind.
Für Folgeschäden übernehmen wir keine Haftung!
Bei Sach- oder Personenschäden, die durch unsachgemäße Handhabung oder dem
Ignorieren der Sicherheitshinweise verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung.
In solchen Fällen erlischt jeglicher Gewährleistungsanspruch.
Gewährleistungsbedingungen:
Unsere Gewährleistung besteht ausschließlich darin, dass wir innerhalb der
Gewährleistungszeit nach unserer Wahl, die für den Erst-Endgebraucher kostenlose
Reparatur des Produkts und/oder eine kostenfreie Ersatzlieferung durchführen.
Dem Gewährleistungsnehmer erwachsene Kosten, Spesen, Porto und dergl. werden
nicht ersetzt. Der Gewährleistungsanspruch besteht nur gegen Vorlage des defekten
Bauteils. Der Austausch eines defekten Bauteils erfolgt ausschließlich durch
ZEMMLER
Serviceunternehmen.
Der Gewährleistungsanspruch erlischt sobald Reparaturen von nicht autorisierten
Serviceunternehmen durchgeführt und/oder nicht originale Ersatzteile verwendet werden.
Gewährleistungszeit:
Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate bzw. 1000 Betriebsstunden, je nachdem was
eher eintrifft, und beginnt mit dem Tag der Auslieferung an den Erst-Endgebraucher. Bei
Reklamationen oder Gewährleistungsansprüche wenden Sie sich bitte direkt an den
Verkäufer oder den Hersteller ZEMMLER
Gewährleistungsausschluss:
Alle auswechselbaren Einzelteile, z. B. Schrauben, Verbindungsstifte usw. sind von
dieser Gewährleistung ausgenommen. Ferner wird keine Haftung übernommen für
Schäden, die entstanden sind durch:
•
ungeeignete und unsachgemäße Verwendung
•
Verschleißteile (Gurte, Kantengummis, Abstreifer, Siebbeläge, Büstenelemente)
•
fehlerhafte und nachlässige Behandlung
•
Nichtbeachtung von Wartungs- und Bedienungsanweisungen, Änderungen,
Inspektionen und Eigenreparaturen chemische und physikalische sowie bei nicht
sachgemäßem Gebrauch entstandene Einwirkungen auf die Materialoberfläche,
z. B. Beschädigungen durch scharfe Gegenstände.
Dokumentation
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Siebanlagen oder eines von uns beauftragtes autorisiertes
MS5200.122.22
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Siebanlagen.
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Siebanlagen
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Siebanlagen-
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