LOGIC / Montageanleitung
12. GARANTIE
Die Gewährleistung pro Stück erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Garantie
gilt nur, wenn sämtliche Installations- und Wartungsanweisungen befolgt wurden. Die
Garantie deckt Herstellungsfehler, Materialfehler oder Funktionsmängel des Geräts ab. Für
die Eignung des Gerätes für spezielle Einsatzzwecke übernehmen wir keine Gewähr; die
Feststellung der Eignung liegt ausschließlich im Ermessen des Kunden.
Von der Garantie ausgeschlossen sind Mängel, die verursacht werden durch:
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Falsche Handhabung
•
Transportschäden - finanzielle Entschädigung muss mit dem Spediteur geklärt
werden
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Nichteinhaltung der Servicebedingungen
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Falscher elektrischer Anschluss oder Schutz
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Falsche Bedienung
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Eingriffe in das Produkt
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Normale Abnutzung
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Aufgrund einer Naturkatastrophe
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Fehlende oder falsche Wartung der Anlage
Wenn die Garantie in Anspruch genommen wird, muss ein Bericht (in der
Produktdokumentation enthalten) eingereicht werden, der Folgendes enthält:
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Angaben zum Antragsteller/Unternehmen
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Verkaufsrechnung
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Detaillierte Beschreibung des Mangels
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Daten zum Steckdosenschutz
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Foto des Produktherstellungsetiketts und ggf. der Seriennummer
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Foto des Produktinstallationsortes
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Gemessene Produktwerte: Lufttemperatur, Spannung, Strom
Sowohl im Falle des Garantie- als auch im Falle des Nachgarantieservices wenden Sie sich
bitte an den Lieferanten oder die Installationsfirma, die die Installation durchgeführt hat.
Die Abwicklung einer Garantiereparatur erfolgt am Aufstellungsort des Gerätes oder nach
Vereinbarung. Die Art und Weise der Lösung von Garantiereparaturen liegt im alleinigen
Ermessen des Servicecenters des Unternehmens. Über den Ausgang der Reklamation –
Garantiereparatur – erhält der Beschwerdeführer eine schriftliche Mitteilung. Im Falle einer
unberechtigten Reklamation sind sämtliche damit verbundenen Kosten vom Anspruchsteller
zu tragen.
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