5. INSTALLATION
5.1 ALLGEMEINES
Die Installation muss gemäß den folgenden Richtlinien und Vorschriften erfolgen:
1. Anforderungen an die Lüftungsqualität in Räumen gemäß den Richtlinien des
Technischen Baucodes (CTE), insbesondere in Abschnitt HS3 der Verordnung über
thermische Anlagen in Gebäuden (RITE) von 2007
2. Qualitätsanforderungen an die ausgewogene Lüftung in Wohnungen nach Abschnitt
HS3 des CTE
3. Richtlinien für die Belüftung von Räumen und Wohnungen gemäß den Bestimmungen
des Abschnitts HS3 des CTE
4. Einhaltung der Sicherheitsvorschriften für Niederspannungsanlagen
5. Einhaltung der Richtlinien für den Anschluss von Abwasserableitungssystemen an
Kanalisationsnetze in Räumen und Wohnungen
6. Eventuelle zusätzliche Richtlinien lokaler Energieunternehmen.
7. Der elektrische Anschluss erfolgt immer mit Hausstrom, niemals mit Baustrom.
8. Besondere Vorschriften für die Installation des LOGIC-Geräts.
5.2 MINDESTINSTALLATIONSABSTÄNDE
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