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Inhaltsverzeichnis
Gefahrenbereich und
Schutzeinrichtungen prüfen
Betreiberpflichten für
Kühlaggregat beachten
1‐30
Organisatorische Maßnahmen des Betreibers
Für Sauberkeit und Übersichtlichkeit an der Maschine sorgen.
Für ausreichende Frischluftzufuhr und Beleuchtung in den
Arbeitsräumen sorgen.
Schutzeinrichtungen dürfen nicht quittiert werden, wenn sich Per-
sonen im Gefahrenbereich aufhalten. Das Personal muss vor
dem Quittieren sicherstellen, dass sich niemand im Gefahrenbe-
reich aufhält.
Das Personal darf die Maschine nur mit funktionsfähigen Schutz-
einrichtungen betreiben. Schutzeinrichtungen dürfen nicht demon-
tiert oder außer Betrieb gesetzt werden.
Der Bediener muss eintretende Veränderungen (einschließlich
des Betriebsverhaltens) an der Maschine sofort dem Betreiber
melden.
Bediener:
Der Bediener muss sofort den NOT-HALT-Schlagtaster
drücken, wenn während des Laserbetriebs ein Laserschutz-
fenster beschädigt wird. Die Bearbeitung darf erst fortgesetzt
werden, wenn das Laserschutzfenster ordnungsgemäß
ersetzt wurde.
Kühlaggregate können Druckbehälter enthalten. Der Betreiber
muss nationale Bestimmungen für Druckbehälter beachten.
8.3
Gewässerschutz
Wassergefährdende Stoffe dürfen nicht in den Boden oder in
Gewässer gelangen.
Die nationalen Bestimmungen zum Gewässerschutz müssen
beachtet werden.
Hinweise
Metallpulver und Prozessstäube und damit verschmutzte
Materialien (z. B. Filter) oder Flüssigkeiten entsprechend den
nationalen Vorschriften entsorgen.
Über die Gefährdung informiert das Sicherheitsdatenblatt
des jeweiligen Metallpulvers.
2020-10-20
Vorabversion
B1073de
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Diese Anleitung auch für:

Truprint 5000 g04

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