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Bestway Hmax Gebrauchsanweisung Seite 3

Sandfilteranlage 6.056 l/h
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Füllen Sie niemals Chemikalien in die Sandfilteranlage ein.
Sollten zur Pflege des Poolwassers entsprechende Chemikalien eingesetzt werden, empfehlen wir aus gesundheitlichen Gründen die
Einhaltung einer Mindestlaufzeit des Filtersystems. Beachten Sie darüber hinaus die allgemeinen Vorschriften zur Handhabung von
Chemikalien.
Es dürfen ausschließlich die vom Hersteller genannten Filtermedien verwendet werden.
Verhindern Sie ein Verstopfen der Ein- bzw. Auslassdüse.
Vor jeglichen Wartungsarbeiten an der Filterpumpe muss diese unbedingt abgeschaltet werden.
Überprüfen Sie regelmäßig den Verschmutzungsgrad der Filterkartusche
Wir empfehlen, wöchentlich eine Rückspülung des Sandbetts durchzuführen. Für ein zufriedenstellendes Filterergebnis ist eine tägliche
Mindestlaufzeit der Sandfilteranlage von acht Stunden vollkommend ausreichend.
Beschädigte Komponenten müssen unverzüglich ausgetauscht werden. Verwenden Sie dafür ausschließlich die vom Hersteller empfohlenen
Ersatzteile.
Filtermedien müssen regelmäßig überprüft werden, um ein zufriedenstellendes Filterergebnis zu gewährleisten. Die Entsorgung von
gebrauchten Filtermedien muss den geltenden Vorschriften/Gesetzen entsprechen.
Beachten Sie alle im Handbuch beschriebenen Sicherheitsvorschriften und Empfehlungen. Im Fall von Zweifeln hinsichtlich der Anlage oder
anderer Umwälzvorrichtungen wenden Sie sich bitte an einen entsprechenden Fachmann oder den Hersteller/Importeur/Händler. Die
Installation muss im Einklang mit den europäischen sowie den nationalen/lokalen Bestimmungen erfolgen, insbesondere wenn es sich um
elektrische Fragen handelt. Jegliche Veränderungen der Ventilposition, Pumpen- oder Filtergröße kann zu einer Veränderung des
Durchflussrate und einer Erhöhung der Ansauggeschwindigkeit führen.
Dieses Produkt ist nicht für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
Bitte lesen Sie die Gebrauchsanweisung gründlich durch und bewahren Sie diese für einen späteren Zeitpunkt
sorgfältig auf.
BEWAHREN SIE DIESE GEBRAUCHSANWEISUNG SORGFÄLTIG AUF
ENTSORGUNG
Dieses Symbol weist darauf hin, dass dieses Produkt gemäß Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2012/19/EU) und nationalen
Gesetzen nicht über den Hausmüll entsorgt werden darf. Der unsachgemäße Umgang mit Altgeräten kann aufgrund potentiell gefährlicher Stoffe,
die häufig in Elektro-und Elektronik-Altgeräten enthalten sind, negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben.
Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Durch die sachgemäße Entsorgung dieses Produkts tragen Sie außerdem zu einer effektiven Nutzung
natürlicher Ressourcen bei. Informationen zu Sammelstellen für Altgeräte erhalten Sie bei Ihrer Stadtverwaltung, dem öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger, einer autorisierten Stelle für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten oder Ihrer Müllabfuhr.
Bringen Sie Altgeräte zu dafür vorgesehenen Sammelstellen oder geben Sie es ihrem Händler zurück. Händler von Elektro- und Elektronikgeräten
mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 qm sowie Lebensmittelhändler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 800 qm, die regelmäßig
Elektro- und Elektronikgeräte verkaufen, sind außerdem verpflichtet, Altgeräte beim Kauf eines Neugerätes und Altgeräte mit Abmessungen kleiner
als 25 cm auch ohne, dass ein Neugerät gekauft wird, zurückzunehmen.
Entnehmen Sie vor der Entsorgung des Produkts sämtliche Batterien und Akkus sowie alle Lampen, die zerstörungsfrei entnommen werden
können. Wir weisen darauf hin, dass Sie für die Löschung personenbezogener Daten auf dem zu entsorgenden Produkt selbst verantwortlich sind.
Batterien und Akkus dürfen nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, Batterien und Akkus
einer getrennten Sammlung zuzuführen. Batterien und Akkus können unentgeltlich bei einer Sammelstelle Ihrer Gemeinde/Ihres Stadtteils oder im
Handel abgegeben werden, damit sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen zugeführt
werden können. Bei einer unsachgemäßen Entsorgung können giftige Inhaltsstoffe in die Umwelt gelangen, die gesundheitsschädigende
Wirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen haben. In Elektrogeräten enthaltene Batterien und Akkus müssen nach Möglichkeit getrennt von
ihnen entsorgt werden. Geben Sie Batterien und Akkus nur in entladenem Zustand ab. Verwenden Sie wenn möglich wiederaufladbare Batterien
anstelle von Einwegbatterien. Kleben Sie bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss
zu vermeiden. Ein Kurzschluss kann zu einem Brand oder einer Explosion führen.
Batterien mit erhöhtem Schadstoffgehalt sind zudem mit den folgenden Zeichen gekennzeichnet: Cd = Cadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
TECHNISCHE SICHERHEITSHINWEISE
ANLEITUNG FÜR PERSONENSCHUTZSCHALTER
Der Personenschutzschalter muss vor jedem Gebrauch getestet werden, um das Risiko eines Stromschlags zu vermeiden. Führen Sie den Test
jedes Mal vor dem Einschalten der Pumpe durch.
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