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Ausschluss Der Garantieansprüche; Gewährleistung, Verschleiß, Bremsbeläge; Gewährleistung - Pegasus PREMIO E Bedienungsanleitung

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Pegasus_BA_2012_Layout 1 14.03.12 20:14 Seite 44
Für die im Rahmen der Nachbesserung eingebauten oder reparierten
Teile wird bis zum Ablauf der Garantiefrist des PEGASUS Pedelecs ent-
sprechend Garantie geleistet. Das gilt auch für ein PEGASUS Pedelec,
das nachgeliefert wurde.
Liefert der Garantiegeber aufgrund eines Garantiefalls ein neues PE-
GASUS Pedelec, kann er vom Garantienehmer Rückgabe des mangel-
haften PEGASUS Pedelecs und Zahlung einer angemessenen
Entschädigung für die Nutzung des zurückgegebenen PEGASUS Pede-
lecs nach Maßgabe der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches
über den Rücktritt gemäß §§ 346-348 BGB verlangen. Die Rücknahme
des mangelhaften PEGASUS Pedelecs sowie die Lieferung eines neuen
PEGASUS Pedelecs erfolgen ausschließlich im Händlerbetrieb des au-
torisierten ZEG-Fachhändlers, der das zurückgegebene PEGASUS Pe-
delec verkauft hat.
10.2 Ausschluss der Garantieansprüche
Funktionsbedingter Verschleiß ist von der Garantie ausgeschlossen.
Der Aufwand für die regelmäßige Wartung und Reparatur des PEGA-
SUS Pedelecs ist von der Garantie ausgeschlossen.
Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn Mängel dadurch
entstanden sind, dass:
• das PEGASUS Pedelec unsachgemäß behandelt oder überbean-
sprucht worden ist, z.B. bei sportlichen Wettbewerben oder durch
Überladung, oder
• das PEGASUS Pedelec zuvor durch den Garantienehmer selbst
oder einen Dritten, der kein autorisierter ZEG-Fachhändler ist, un-
sachgemäß instand gesetzt, unsachgemäß gewartet oder unsach-
gemäß gepflegt worden ist, oder
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in das PEGASUS Pedelec Teile eingebaut worden sind, deren Verwen-
dung der Garantiegeber nicht genehmigt hat, oder das PEGASUS Pe-
delec in einer von dem Garantiegeber nicht genehmigten Weise
verändert worden ist (insbesondere, um den geltenden nationalen oder
örtlichen Vorschriften eines Landes zu entsprechen, das nicht das Land
ist, für welches das PEGASUS Pedelec ursprünglich entwickelt und her-
gestellt wurde), oder
• der Garantienehmer die Vorschriften über den Betrieb, die Behand-
lung und Pflege des PEGASUS Pedelecs (z.B. Betriebsanleitung)
nicht befolgt hat, oder
• das PEGASUS Pedelec durch Fremdeinwirkung, eine Verwahrungs-
oder Transportvorrichtung oder sonstige äußere Einflüsse beschä-
digt wurde (z.B. Unfall, Vandalismus), oder
• der Garantienehmer einen Mangel nicht unverzüglich angezeigt hat,
oder der Garantienehmer trotz Aufforderung nicht unverzüglich Ge-
legenheit zur Nachbesserung gegeben hat.
• Garantieverpflichtungen bestehen ferner nicht, wenn die Rahmen-
nummer des PEGASUS Pedelecs geändert, entfernt oder unleser-
lich gemacht wurde.
Sofern sich der Garantiegeber auf einen Ausschluss der Garantiean-
sprüche beruft, trägt der Garantienehmer die Beweislast für das Nicht-
vorliegen des betreffenden Ausschlussgrundes.
10.3 Gewährleistung, Verschleiß, Bremsbeläge
10.3.1 Gewährleistung
Von der vorstehenden Herstellergarantie gegen den Garantiegeber ist
die gesetzliche Gewährleistung des Verkäufers des PEGASUS Pedelecs
wegen Sachmängeln zu unterscheiden.

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