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Zubehör; Garantie; Abwicklung Der Garantieansprüche - Pegasus PREMIO E Bedienungsanleitung

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Pegasus_BA_2012_Layout 1 14.03.12 20:14 Seite 43
9.
Zubehör
10.

Garantie

Als Hersteller des PEGASUS Pedelecs gewährt die
ZEG Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG
Longericher Str. 2
50739 Köln
Deutschland
(Garantiegeber)
dem Kunden (Garantienehmer) die nachstehend beschriebene zwei-
jährige Garantie für die Mangelfreiheit seines PEGASUS Pedelecs.
Maßstab dafür ist der bei Fahrradherstellern übliche Stand der Technik
vergleichbarer Fahrräder bei Übergabe des betreffenden Pedelecs.
Die Garantie gilt ausschließlich für Pedelecs, die in Ländern verkauft
und ausgeliefert werden, in denen autorisierte ZEG-Fachhändler exis-
tieren.
Die Laufzeit der Garantie beginnt mit dem Datum der Originalrechnung
bzw. des Originalkassenbelegs des autorisierten ZEG-Fachhändlers,
der das betreffende PEGASUS Pedelec an den Garantienehmer ver-
kauft. Bei Weiterverkauf des PEGASUS Pedelecs durch den Garantie-
nehmer geht die Garantie nicht (auch nicht für den Rest ihrer Laufzeit)
auf den bzw. die folgenden Erwerber über.
Bei Vorliegen eines Mangels, der unter die Garantie fällt, kann der Ga-
rantiegeber nach eigener Wahl den Mangel beseitigen lassen (Nach-
besserung) oder ein neues PEGASUS Pedelec liefern. Im Fall der
Nachbesserung kann der Garantiegeber nach eigenem Ermessen das
mangelhafte Teil entweder instand setzen oder austauschen.
Kann der Mangel nicht durch Nachbesserung beseitigt werden oder
sind dem Garantienehmer weitere Nachbesserungsversuche unzumut-
bar, kann der Garantienehmer ausschließlich die Lieferung eines man-
gelfreien PEGASUS Pedelecs verlangen.
Weitergehende Ansprüche bestehen aus dieser Garantie nicht. Insbe-
sondere gewährt die Garantie weder Ersatzansprüche, wie z.B. die Stel-
lung eines Ersatzfahrrades für die Dauer der Nachbesserung, noch
Schadensersatzansprüche.
Durch diese Garantie werden die gesetzlichen Rechte des Kunden, ins-
besondere Ansprüche wegen Sachmängeln oder aus Produkthaftung,
nicht beschränkt.
10.1 Abwicklung der Garantieansprüche
Ansprüche aus der Garantie können ausschließlich bei dem Händler-
betrieb des autorisierten ZEG-Fachhändlers, der das zurückgegebene
PEGASUS Pedelec verkauft hat, geltend gemacht werden.
• Dazu sind neben dem defekten PEGASUS Pedelec die Originalrech-
nung bzw. der Originalkassenbeleg vorzulegen.
• Sofern das defekte PEGASUS Pedelec und die Originalrechnung
bzw. der Originalkassenbeleg nicht vorgelegt werden oder die Ori-
ginalrechnung bzw. der Originalkassenbeleg unvollständig, unleser-
lich oder fachlich falsch sind, kann der Garantiegeber die
Leistungen aus der Garantie verweigern.
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