besteht auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt.
Im Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr
als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25
cm nicht überschreiten.
Elektro und Elektronikgeräte der Informations und
Kommunikationstechnik, wie zum Beispiel Computer oder
Smartphones, enthalten häufig personenbezogene Daten.
Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der
Abgabe der Geräte zu löschen.
Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen zur
Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf Elektro
und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die
Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle
ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Ordnungsgemäßes Entsorgen von
Altbatterien.
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher
sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe*) enthalten oder
nicht, bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils
oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt,
Nickel oder Kupfer zugeführt werden können.Die Rückgabe
von Batterien und Akkus ist unentgeltlich. Einige der
möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und Blei
sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen
Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle z. B. können
gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere und
Pflanzen haben und sich in der Umwelt sowie in der
Nahrungskette anreichern, um dann auf indirektem Weg über
die Nahrung in den Körper zu gelangen. Das Gerät verfügt
über einen fest verbauten Akku. Dieser sollte vor Entsorgung
des Produktes aus dem Produkt ausgebaut werden, um eine
separate und umweltfreundliche Entsorgung zu
gewährleisten. Aus Sicherheitsgründen muss der Ausbau
unbedingt und ausschließlich durch qualifiziertes
Fachpersonal erfolgen. Eine detaillierte Ausbauanleitung kann
durch das qualifizierte Fachpersonal nach Verifizierung der
Qualifikation unter der angegebenen Service Hotline
angefordert werden. Batterien und Akkus bitte nur in
entladenem Zustand abgeben! Verwenden Sie wenn möglich
Akkus anstelle von Einwegbatterien. *) gekennzeichnet mit: Cd
= Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei