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Entsorgung; Verpackung Entsorgen; Rückfahrkamera Entsorgen - Maginon Rc-400Ws Bedienungsanleitung

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Entsorgung

− Geben Sie die Rückfahrkamera keinesfalls in die
Spülmaschine. Die Rückfahrkamera wird dadurch zerstört.
5. Entfernen Sie vor der Reinigung jegliche externe
Stromversorgung von der Rückfahrkamera und den
Zubehörteilen.
6. Trennen Sie alle Verbindungen.
7. Entfernen Sie die Batterien/Akkus falls vorhanden.
8. Wischen Sie die Rückfahrkamera und die Zubehörteile von
außen mit einem leicht angefeuchteten Tuch ab. Lassen
Sie die Rückfahrkamera und die Zubehörteile danach
vollständig trocknen.
Entsorgung

Verpackung entsorgen

Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein.
Geben Sie Pappe und Karton zum Altpapier,
Folien in die Wertstoff­Sammlung.
Rückfahrkamera entsorgen
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen
europäischen Staaten mit Systemen zur getrennten Sammlung
von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro­ und Elektronikgeräte
nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich
dazu verpflichtet, Elektro­ und Elektronikgeräte
am Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
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Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf
diese Weise wird eine umwelt­ und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro­
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können.
Elektro­ und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich­rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern
bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer Verkaufsfläche
von mindestens 400 m2 für Elektro­ und Elektronikgeräte.
Das Gleiche gilt für Lebensmittelhändler mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², sofern sie
dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr Elektro­ und
Elektronikgeräte anbieten. Ebenso rücknahmepflichtig sind
Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von mindestens
400 m² für Elektro­ und Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m2. Generell haben
Vertreiber die Pflicht, die unentgeltliche Rücknahme von
Altgeräten durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Abgabe eines Altgeräts bei einem rücknahmepflichtigen
Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit
Entsorgung
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