Entsorgung
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge von mehr
als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist.
Allerdings dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte
25 cm nicht überschreiten. Elektro und Elektronikgeräte
der Informations und Kommunikationstechnik, wie zum
Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häufig
personenbezogene Daten. Verbraucher sind selbst dafür
verantwortlich, diese vor der Abgabe der Geräte zu
löschen. Verbraucher sind dazu angehalten, Maßnahmen
zur Abfallvermeidung zu ergreifen. In Bezug auf Elektro
und Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die
Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle
ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Ordnungsgemäßes Entsorgen von
Altbatterien.
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass
Batterien und Akkus nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher
sind gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und
Akkus, egal, ob sie Schadstoffe*) enthalten
oder nicht, bei einer Sammelstelle ihrer Gemeinde/
ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit sie
einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen wie z. B.
Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können.Die
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Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich. Einige
der möglichen Inhaltsstoffe wie Quecksilber, Cadmium und
Blei sind giftig und gefährden bei einer unsachgemäßen
Entsorgung die Umwelt. Schwermetalle z. B. können
gesundheitsschädigende Wirkungen auf Menschen, Tiere
und Pflanzen haben und sich in der Umwelt sowie in der
Nahrungskette anreichern, um dann auf indirektem Weg
über die Nahrung in den Körper zu gelangen. Das Gerät
verfügt über einen fest verbauten Akku. Dieser sollte vor
Entsorgung des Produktes aus dem Produkt ausgebaut
werden, um eine separate und umweltfreundliche
Entsorgung zu gewährleisten. Aus Sicherheitsgründen muss
der Ausbau unbedingt und ausschließlich durch qualifiziertes
Fachpersonal erfolgen. Eine detaillierte Ausbauanleitung
kann durch das qualifizierte Fachpersonal nach Verifizierung
der Qualifikation unter der angegebenen Service Hotline
angefordert werden. Batterien und Akkus bitte nur in
entladenem Zustand abgeben! Verwenden Sie wenn möglich
Akkus anstelle von Einwegbatterien. *) gekennzeichnet mit:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei
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