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Entsorgung; Verpackung Entsorgen; Entsorgung Des Geräts - Maginon Rc-300Ws Bedienungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

Entsorgung

− Geben Sie die Rückfahrkamera keinesfalls in die
Spülmaschine. Die Rückfahrkamera wird dadurch zerstört.
5. Entfernen Sie vor der Reinigung jegliche externe
Stromversorgung von der Rückfahrkamera und den
Zubehörteilen.
6. Trennen Sie alle Verbindungen.
7. Entfernen Sie die Batterien/Akkus falls vorhanden.
8. Wischen Sie die Rückfahrkamera und die Zubehörteile von
außen mit einem leicht angefeuchteten Tuch ab. Lassen
Sie die Rückfahrkamera und die Zubehörteile danach
vollständig trocknen.
Entsorgung

Verpackung entsorgen

Entsorgen Sie die Verpackung sortenrein.
Geben Sie Pappe und Karton zum Altpapier,
Folien in die Wertstoff­Sammlung.
Entsorgung des Geräts
(Anwendbar in der Europäischen Union und anderen
europäischen Staaten mit Systemen zur getrennten
Sammlung von Wertstoffen)
Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll!
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro­ und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet,
Elektro­ und Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
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Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise wird eine umwelt­
und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro­
oder Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der Abgabe des Geräts
an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können. Elektro­ und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen
der öffentlich­rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von den Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG
eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich. Rücknahmepflichtig sind
Händler mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400
m2 für Elektro­ und Elektronikgeräte. Das Gleiche gilt für
Lebensmittelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², sofern sie dauerhaft oder zumindest
mehrmals im Jahr Elektro­ und Elektronikgeräte anbieten.
Ebenso rücknahmepflichtig sind Fernabsatzhändler mit
einer Lagerfläche von mindestens 400 m² für Elektro­
und Elektronikgeräte oder einer Gesamtlagerfläche von
mindestens 800 m2. Generell haben Vertreiber die Pflicht,
die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten durch
geeignete Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zu gewährleisten. Verbraucher haben die
Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn sie
ein gleichwertiges Neugerät mit einer im Wesentlichen
gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die Möglichkeit einer
unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts auf
Entsorgung
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