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Storch Power LED 50 W basic Originalbetriebsanleitung Seite 7

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8. Gewährleistung
Für unsere Geräte gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 12 Monaten ab
Kaufdatum / Rechnungsdatum des gewerblichen Endkunden.
Geltendmachung
Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalles bitten wir, dass das komplette Gerät zusam-
men mit der Rechnung frei an unser Logistik Center in Berka oder an eine von uns autori-
sierte Service-Station eingeschickt wird.
Gewährleistungsanspruch
Ansprüche bestehen ausschließlich an Werkstoff- oder Fertigungsfehler sowie ausschließ-
lich bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Geräts. Verschleißteile fallen nicht unter
die Gewährleistungsansprüche. Sämtliche Ansprüche erlöschen durch den Einbau von
Teilen fremder Herkunft, bei unsachgemäßer Handhabung und Lagerung sowie bei offen-
sichtlicher Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung.
Durchführung von Reparaturen
Sämtliche Reparaturen dürfen ausschließlich durch unser Werk oder von STORCH autori-
sierten Service-Stationen durchgeführt werden.
9. Entsorgung
Hersteller-Informationen gemäß § 18 Abs. 4 ElektroG: Das Elektro- und Elektronikgeräte-
gesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro-
und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1. Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeich-
net. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrenn-
ten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, son-
dern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2. Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben. Rücknahme-
pflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für Elektro- und
Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsflä-
che von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elek-
tronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb unter
Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grund-
sätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jewei-
ligen Endnutzer zu gewährleisten. Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
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