2.2
Befähigte Personen
Voraussetzungen für befähigte Personen:
• Sie verfügen über eine geeignete technische Ausbildung.
• Sie kennen die Regeln und Vorschriften zu Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Sicherheitstechnik
und können die Sicherheit der Maschine beurteilen.
• Sie kennen die Anleitungen zu Sicherheits-Schaltgerät und Maschine.
• Sie sind vom Verantwortlichen in Montage und Bedienung der Maschine und des Sicherheits-
Schaltgeräts eingewiesen.
2.3
Verantwortung für die Sicherheit
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen dafür sorgen, dass Maschine und implementiertes Sicher-
heits-Schaltgerät ordnungsgemäß funktionieren und dass alle betroffenen Personen ausreichend infor-
miert und ausgebildet werden.
Art und Inhalt aller weitergegebenen Informationen dürfen nicht zu sicherheitsbedenklichen Handlungen
von Anwendern führen können.
Der Hersteller der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Sichere Konstruktion der Maschine.
• Sichere Implementierung des Sicherheits-Schaltgeräts.
• Weitergabe aller relevanten Informationen an den Betreiber.
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zur sicheren Inbetriebnahme der Maschine.
Der Betreiber der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Unterweisung des Bedienpersonals.
• Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs der Maschine.
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit.
• Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen.
2.4
Haftungsausschluss
Die Leuze electronic GmbH + Co. KG haftet nicht in folgenden Fällen:
• Sicherheits-Schaltgerät wird nicht bestimmungsgemäß verwendet.
• Sicherheitshinweise werden nicht eingehalten.
• Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen werden nicht berücksichtigt.
• Montage und elektrischer Anschluss werden nicht sachkundig durchgeführt.
• Einwandfreie Funktion wird nicht geprüft (siehe Kapitel 9 „Prüfen").
• Veränderungen (z. B. baulich) am Sicherheits-Schaltgerät werden vorgenommen.
Leuze electronic
MSI-RM2B
Sicherheit
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