Instandhaltung und Kundendienst.
Folgende Schritte führen Sie einmal pro Woche durch:
– Gießen Sie etwas Petroleum direkt in den Luftein-
lass des Druckluftwerkzeugs.
– Starten Sie das Druckluftwerkzeug für 10 bis
15 Sekunden. Das Petroleum läuft in dieser Zeit mit
dem angesammelten Schmutz aus dem Druckuft-
werkzeug.
– Geben Sie nach dieser Reinigung etwas Öl in den
Lufteinlass, trägt dies zur Erhaltung der Leistungsfä-
higkeit des Motors bei.
Die weitere Schmierung übernimmt der im Handgriff
eingebaute Sparöler.
Warten und reinigen Sie das Druckluftwerkzeug alle
300 Arbeitsstunden oder alle 6 Monate.
Wenn der Schlauch des Druckluftwerkzeugs beschä-
digt ist, muss er durch einen speziell vorgerichteten
Schlauch ersetzt werden, der über den FEIN-Kunden-
dienst erhältlich ist.
Richtige Ölereinstellung:
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Unter Betriebsdruck (min. 6 bar) muss bei offener Ein-
füllschraube (1) das Öl brodeln.
Eine Füllung reicht für ca. 8 Betriebsstunden.
Nach Entfernen der Verschlussschraube (2) wird die
Regulierschraube (3) sichtbar.
Durch Anziehen vermindert sich die Ölabgabe, durch
Lösen gelangt mehr Öl in die Maschine.
Anziehen bzw. Lösen um ¼ bis ½ Gewindegang wird
in den meisten Fällen genügen.
Halten Sie die Bohrung Ø 2 mm frei.
Prüfen Sie die richtige Einstellung des Ölers mit einer
Papierprobe: halten Sie ein weißes Papierblatt vor den
Luftaustritt der Maschine, der sich niederschlagende
dünne Ölfilm darf nicht zu fließen beginnen.
Die aktuelle Ersatzteilliste dieses Druckluftwerkzeuges
finden Sie im Internet unter www.fein.com.
Folgende Teile können Sie bei Bedarf selbst austau-
schen:
Zusatzhandgriff, Einsatzwerkzeuge, Schlauch
Gewährleistung und Garantie.
Die Gewährleistung auf das Erzeugnis gilt gemäß den
gesetzlichen Regelungen im Lande des Inverkehrbrin-
gens. Darüber hinaus leistet FEIN Garantie entspre-
chend der FEIN-Hersteller-Garantieerklärung.
Im Lieferumfang Ihres Druckluftwerkzeuges kann auch
nur ein Teil des in dieser Betriebsanleitung beschrie-
benen oder abgebildeten Zubehörs enthalten sein.
Konformitätserklärung.
Die CE-Erklärung gilt nur für Länder der Europäischen
Union und der EFTA (European Free Trade Associa-
tion) und nur für Produkte, die für den EU- oder EFTA-
Markt bestimmt sind. Nach dem Inverkehrbringen des
Produkts auf dem EU-Markt, verliert das UKCA-Zei-
chen seine Gültigkeit.
Die UKCA-Erklärung gilt nur für den britischen Markt
(England, Wales und Schottland) und nur für Produkte,
die für den britischen Markt bestimmt sind. Nach dem
Inverkehrbringen des Produkts auf dem britischen
Markt verliert das CE-Zeichen seine Gültigkeit.
Umweltschutz, Entsorgung.
Verpackungen, ausgemusterte Druckluftwerkzeuge
und Zubehör einer umweltgerechten Wiederverwer-
tung zuführen.
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2
de
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