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Sicherheitsvorschriften; 3�1 Allgemeines; 3�2 Sicherheitshinweise - Kroll BK20 Betriebsanleitung

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BK20/BK30
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Sicherheitsvorschriften

3.1 Allgemeines
Die vorliegende Betriebsanleitung ist ausschließ-
lich für Kroll Vollbrennwertkessel gültig. Diese
Betriebsanleitung ist vor Beginn von Montage,
Inbetriebnahme oder Wartung von dem mit den
jeweiligen Arbeiten beauftragten Personal zu
lesen. Die Vorgaben, die in dieser Anleitung
gegeben werden, müssen eingehalten werden.
Bei Nichtbeachtung der Betriebsanleitung erlischt
der Gewährleistungsanspruch gegenüber der
Firma Kroll GmbH.
3.2 Sicherheitshinweise
Für den ordnungsgemäßen und sicheren
Betrieb des Vollbrennwertkessels müssen die
nachfolgenden Sicherheitshinweise beachtet
werden�
• Für Montage, Inbetriebnahme und Wartung
des Vollbrennwertkessels unbedingt ausrei-
chend qualifiziertes und geschultes Perso-
nal einsetzen�
• Nur Elektrofachkräfte dürfen Arbeiten an
den elektrischen Bauteilen (z. B. Regelung)
durchführen�
• Für Elektroinstallationsarbeiten sind die
Bestimmungen der VDE und des örtlichen
Energieversorgungsunternehmens (EVU)
maßgebend.
• Der Vollbrennwertkessel darf nur innerhalb
des Leistungsbereiches betrieben werden,
der in den technischen Unterlagen der
Firma Kroll GmbH und des Brennerherstel-
lers vorgegeben ist.
• Die bestimmungsgemäße Verwendung
des Vollbrennwertkessels umfasst den
ausschließlichen Einsatz für Warmwasser-
heizungsanlagen gemäß DIN EN 304 und
DIN EN 303-3.
• Sicherheits- und Überwachungseinrichtun-
gen in keiner Weise überbrücken, entfernen
oder außer Funktion setzen.
• Der Vollbrennwertkessel darf nur in tech-
nisch einwandfreiem Zustand betrieben
werden�
• Störungen und Schäden, die die Sicher-
heit beeinträchtigen oder beeinträchtigen
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Warnung
Sicherheitsvorschriften
können, müssen umgehend und fachmän-
nisch behoben werden.
• Schadhafte Bauteile und Gerätekomponen-
ten dürfen nur durch Original-Kroll-Ersatz-
teile ersetzt werden�
Die Betriebsanleitung ist gut sichtbar in Nähe
des Vollbrennwertkessels anzubringen. Der
Anschluss und die Einstellung der Heizungs-
anlage ist durch einen qualifizierten Heizungs-
fachmann vorzunehmen. Der Betreiber der Hei-
zungsanlage ist vom Heizungsfachmann mit der
Funktion und Bedienung des Vollbrennwertkes-
sels vertraut zu machen! Bei Störungen an dem
Vollbrennwertkessel bitte die Heizungsfachfirma
benachrichtigen!
Bei Gasgeruch besteht Explosionsgefahr
• offenes Feuer und Funkenbildung vermei-
den (z. B. bei Ein- und Ausschalten von
Licht und Elektrogeräten)
• Gasabsperrhahn schließen und Heizungs-
fachfirma benachrichtigen
Bei Abgasgeruch besteht Vergiftungsgefahr
• Anlage außer Betrieb nehmen
• Fenster und Türen öffnen
• Heizungsfachfirma benachrichtigen
Bei Brandgefahr
• Sofort Heizungsnotschalter (falls außerhalb
des Aufstellungsraumes) ausschalten
• Gasabsperrhahn schließen
• Bei Brand geeigneten Feuerlöscher benut-
zen (Brandklasse B nach DIN 14 406)
Die Mindestabstände zu brennbaren Materialien
müssen den örtlichen, feuerpolizeilichen Bestim-
mungen entsprechen, mindestens aber 200 mm
(siehe Bild 1) betragen. Es besteht sonst Brand-
gefahr�

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Diese Anleitung auch für:

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