BK20/BK30
6.4 Kondensatableitung
Das im Sekundärwärmetauscher anfallende
Kondensat wird beim Kroll Vollbrennwertkessel
in der Neutralisationswanne aufbereitet. Die
wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und
die Satzungen der örtlichen Entsorgungsunter-
nehmen sind bei der Einleitung von Kondensat in
einen Abwasser-/Schmutzwasserkanal zu beach-
ten! Der Betreiber muss eine Genehmigung unter
Berücksichtigung des ATV-Merkblattes A 251
„Kondensatentsorgung in Schornsteinen" mit
Vorlage des Gutachtens einholen. Bei Installation
der mitgelieferten Neutralisationsanlage muss
eine jährliche Auflockerung und Spülung des
Granulats erfolgen.
Bei der Montage der Kondensatableitung ist
darauf zu achten, dass das Kondenswasser-
niveau von 120 mm (siehe Bild 5) nicht über-
schritten wird�
Die Kondensatableitung darf nicht verändert
oder verschlossen werden.
Die mitgelieferte DN40 Kondensatfalle muss
so nahe wie möglich beim Kessel platziert wer-
den. Vor Inbetriebnahme Siphon mit Wasser
befüllen.
Sollte im Sonderfall keine Neutralisations-
wanne zum Einsatz kommen, muss die Kon-
densatableitung in der Art angebracht werden,
dass eine Sperrwasserhöhe von mindestens
25 mm (siehe Bild 6) erreicht wird.
Bild 5: Kondensatableitung – maximales Niveau
18
Warnung
Geräte-Siphon
siphonarti-
ger Trichter
Bild 6: Kondensatfalle
6.5 Übergabe und Wartungshinweise
Für Montage, Inbetriebnahme und Wartung des
Vollbrennwertkessels unbedingt ausreichend
qualifiziertes und geschultes Personal einsetzen.
Während der Inbetriebnahme / des Probebetrie-
bes ist die Übereinstimmung der sicherheitstech-
nischen Ausrüstung mit DIN 12 828, ihre Funktion
und richtige Einstellung in allen Einzelheiten zu
überprüfen und auf dem Inbetriebnahmeprotokoll
nachzuweisen�
Der Betreiber ist durch den Heizungsfachmann
mit der Heizungsanlage und ihrer Bedienung
sowie mit der sicherheitstechnischen Ausrüstung
und ihrer Funktion vertraut zu machen!
Der Betreiber muss die Bedienungsanleitung für
Kroll Vollbrennwertkessel im Aufstellungsraum
sichtbar anbringen.
Der Betreiber ist verpflichtet, Störungen an
der Heizungsanlage und/oder ihrer sicher-
heitstechnischen bzw. elektrischen Ausrüstung
nur durch Sachkundige beheben zu lassen.
Zudem muss er auf die Unzulässigkeit sowie
die potentiellen Gefahren von unsachgemäßen
Maßnahmen ausdrücklich hingewiesen wer-
den�
120 mm
Der Heizungsfachmann der Heizungsanlage
und/oder der Betreiber darf während der Instal-
lation, Inbetriebnahme bzw. des Betriebs keine
Veränderungen an dem Kroll Vollbrennwert-
kessel, dessen sicherheitstechnischer Ausrüs-
tung und/oder deren werksseitiger Einstellung
oder Beschaffenheit vornehmen.
Aufstellung und Anschluss
Kessel
25 mm
Hinweis
Warnung