BK20/BK30
Der Vollbrennwertkessel ist bei jedem unüb-
lichen Betriebsverhalten, wie z. B. Funktions-
mängel oder bei Störungen der elektrischen
Energieversorgung sofort außer Betrieb zu
setzen�
Die Störungsursache ist festzustellen und sach-
und sicherheitsgerecht zu beheben. Erst nach
vollständiger Beseitigung von Störungen ist eine
erneute Inbetriebnahme zulässig.
3.4.1 Brennerstörung/Fernentriegelung
Sollte eine Brennerstörung vorliegen, leuchtet
die rote Drucktaste im Bedienfeld auf. Die Bren-
nerentstörung erfolgt über kurzes Betätigen des
Drucktasters. Sollte erneut eine Brennerstörung
auftreten, bitte mit dem Heizungsfachmann in
Verbindung setzen.
Drucktaste Brennerfernentriegelung
Bild 2: Drucktaste bei regulärem Brennerbetrieb nicht
betätigen!
3.4.2 Wartung (Instandhaltung)
Bei allen Inspektionen und/oder vorgesehenen
Wartungsarbeiten die Hinweise zu Störungsursa-
chen infolge überflüssiger Maßnahmen beachten
insbesondere einer meist unnötigen Kesselöff-
nung�
Alle Anschlüsse an Vollbrennwertkessel, Bren-
ner, Regelung usw. sind steck- oder schraubbar
ausgeführt�
Beim Austausch von Sicherheitseinrichtungen
beachten, dass die Austauschteile dem Original
entsprechen und gemäß DIN EN 14 597 bzw.
DIN 12 828 geprüft sind.
Nur von Kroll GmbH gelieferte Originalteile
verwenden!
Bei allen Maßnahmen ist jede Gewaltanwendung
zu unterlassen, soweit sie über das notwendige
Maß zum Lösen/Befestigen von Anschlüssen/
Schraubverbindungen usw. hinausgeht – Gefahr
von Sachschäden!
Bauteile aus Kunststoff (Sekundärwärmetau-
scher, Abgasanlage, Schläuche, Dichtungen
usw.) nicht mit Ölen, Löse- oder Reinigungsmit-
teln sowie sonstigen chemischen Stoffen benet-
zen�
8
Warnung
Sicherheitsvorschriften
Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nur
nach sicherer Trennung vom Netz und nur von
einem Elektrofachmann ausgeführt werden.
Vor Beginn von Arbeiten an elektrischen Geräten
ist immer deren Spannungsfreiheit zu prüfen.
Beschädigte, angeschmorte, durchgescheuerte
Kabel sowie lose Kabelanschlüsse sind unver-
züglich von einem Elektrofachmann auszuwech-
seln�
Bei defekter Sicherung nur Originalsicherungen
mit der vorgeschriebenen Stromstärke verwen-
den�
3.5 Sicherheitseinrichtungen
Warnung
Eine Inbetriebnahme des Vollbrennwertkessels
ohne oder mit nicht bestimmungsgemäß funk-
tionierender Sicherheitseinrichtung ist nicht
zulässig.
3.5.1 Wasserseitige Sicherheitseinrich-
tungen
Die Sicherheitseinrichtungen gemäß DIN 12 828
als Sicherheitsventil, Sicherheitstemperaturbe-
grenzer und Temperaturregler sind detailliert
beschrieben.
3.5.2 Abgasseitige Sicherheitseinrich-
tungen
Zu den abgasseitigen Sicherheitseinrichtungen
gehört der Abgas-Sicherheitstemperaturbegren-
zer (STB).
3.5.3 Typenschild und Bedienungsanlei-
tung
Das Typenschild am Kroll Vollbrennwertkessel
darf nicht entfernt werden und ist immer in gut
lesbarem Zustand zu halten. (Die Bedienungsan-
leitung ist im Aufstellraum des Vollbrennwertkes-
sels sichtbar anzubringen).
3.5.4 Zusätzliche Sicherheitseinrichtun-
gen
Weitere Sicherheitseinrichtungen, dazu gehören
u� a�:
• Notschalter FEUERUNG
• Heizölabsperrung FEUERUNG
• Durchgriffsichere Abdeckungen/Gitter
gemäß DIN EN 294 an der Abgasanlage (bei
Anordnung als Außenkamin) und am Zuluft-
Windanschluss sind in Eigenverantwortung
des Einstellers nach örtlichen Vorschriften
bzw. der FeuAO zu installieren.