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Erdung Der Antenne/Blitzschutz - Kathrein BAS 65 Bedienungsanleitung

Flachantenne für stationäre anwendung
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  • DEUTSCH, seite 1
Wenn Sie die Antenne ausgerichtet und befestigt haben, kontrollieren Sie nochmals alle
Schraubverbindungen auf festen Sitz.
Befestigen Sie das Antennenkabel am Antennenträger (z. B. mit Kabelbindern), damit
dieses nicht scheuert oder beschädigt wird.
9.

Erdung der Antenne/Blitzschutz

Die Antenne muss gemäß der VDE-Vorschrift EN 50083-1 geerdet werden.
Hiervon ausgenommen sind nur solche Außenantennen,
- die mehr als 2 m unterhalb der Dachkante
- und zugleich weniger als 1,5 m vom Gebäude angebracht sind.
Gefahren können nicht nur durch Gewitter (Blitzschlag) entstehen, sondern auch durch statische Aufl adung und
Kurzschluss in den angeschlossenen Geräten.
Daher müssen der Antennenträger und die Außenleiter der Antennenkabel auf kürzestem Wege senkrecht über
einen geeigneten Erdungsleiter mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes verbunden sein (falls keine Blitzschutzan-
lage vorhanden ist, mit der Gebäudeerdung).
• Geeignet als Erdungsleiter ist ein Einzelmassivdraht mit einem Mindestquerschnitt von 16-mm
2
25-mm
-Aluminium oder 50-mm
metallische Hausinstallationen, z. B. durchgehende Metallrohre der Wasser- und Heizungsanlage, sofern deren
Querschnitte und die Dauerhaftigkeit der elektrischen Verbindung mindestens den Anforderungen an Erdungslei-
ter entsprechen.
• Nicht geeignet als Erdungsleiter sind die Außenleiter der Antennenkabel, Schutzleiter oder Neutralleiter des
Starkstromnetzes.
Antennenkabel und Erdungsleiter dürfen nicht durch Räume geführt werden, die zur Lagerung leicht entzünd-
licher Stoffe dienen (z. B. Heu oder Stroh) oder in denen sich eine explosive Atmosphäre (z. B. Gase oder
Dämpfe) bilden kann.
Bei Verwendung der Flachantenne in kompletten Antennenanlagen (z. B. Verteilanlagen) müssen zudem die Er-
dungsmaßnahmen so ausgeführt sein, dass der Erdungsschutz auch dann bestehen bleibt, wenn einzelne Ein-
heiten entfernt oder ausgetauscht werden.
Warnung:
• Erdungs- und Blitzschutzarbeiten dürfen aufgrund der Gefahr unzulänglicher Arbeitsergeb-
nisse nur von speziell geschulten Fachkräften des Elektrohandwerks ausgeführt werden!
• Führen Sie niemals Erdungs- und Blitzschutzarbeiten durch, wenn Sie nicht selbst Fachkraft
mit entsprechenden Kenntnissen sind!
Die hier abgedruckten Hinweise sind keine Aufforderung an Nichtfachleute, Erdungs- und Blitzschutzarbeiten in
eigener Verantwortung durchzuführen, sondern dienen der von Ihnen beauftragten Fachkraft als zusätzliche
Information!
2
-Stahl oder
2
-Kupfer,

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20010032

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