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Panasonic TY-CC10W Bedienungsanleitung Seite 180

Communication camera
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Europa Garantie: Die nachstehenden Bedingungen gelten im Gebiet der EU/im EWR
der Türkei, Mazedonien, Serbien, Kroatien und Bosnia & Herzegowina. Sie sind
anwendbar, wenn eine Garantieleistung in einem anderen Land des Garantiegebietes in
Anspruch genommen wird, als demjenigen, in dem das Gerät gekauft wurde.
A) Sollte der Käufer das Gerät schadhaft finden, so ist er aufgefordert, mit der entsprechenden
Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land, in dem diese
Garantie in Anspruch genommen wird, Kontakt aufzunehmen. Die Anschriften können dem "Product
Service Guide" entnommen oder bei einem autorisierten Händler erfragt werden.
Der Käufer wird daraufhin darüber informiert, ob:
(i) die Vertragsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung die Reparaturleistung
erbringt, oder
(ii) die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung für die Versendung des
Gerätes in das Land, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde, Sorge trägt, oder
(iii) der Käufer selbst das Gerät zu der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen
Vertretung in das Land sendet, in dem das Gerät ursprünglich verkauft wurde.
B) Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das üblicherweise von der
Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung in dem Land der Benutzung
geliefert wird, dann sollte das Gerät mit der vorliegenden Garantiekarte und dem Nachweis des
Kaufdatums auf Risiko und auf Kosten des Käufers an diese Verkaufsgesellschaft oder an diese
Vertretung, die dann die Reparaturleistungen übernimmt, gesandt werden. In einigen Ländern wird
die zuständige verbundene Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung
Händler oder autorisierte Servicestellen benennen, die die Reparaturen ausführen.
C) Sollte es sich bei dem Gerät um ein Produktmodell handeln, das normalerweise nicht in dem
Benutzungsland verkauft wird, oder sollten die inneren oder äußeren technischen Spezifikationen
des Gerätes von denen des im Benutzungsland üblichen Modells verschieden sein, so kann die
Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung in der Lage sein, die
Garantiereparaturleistung mit Ersatzteilen durchzuführen, welche aus dem ursprünglichen
Verkaufsland des Gerätes stammen. Es kann sich jedoch als notwendig erweisen, die
Garantiereparaturleistung durch die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige
Vertretung im ursprünglichen Verkaufsland durchführen zu lassen.
In beiden Fällen muss der Käufer die vorliegende Garantiekarte und den Nachweis des Kaufdatums
erbringen. Jedoch wird der notwendige Transport sowohl des Gerätes als auch seiner Ersatzteile auf
Risiko und auf Kosten des Käufers durchgeführt. Infolgedessen kann es zu einer Verzögerung der
Reparaturleistungen kommen.
D) In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zur Verkaufsgesellschaft oder zu der auf
Landesebene zuständigen Vertretung im Benutzungsland des Gerätes sendet, werden die
Leistungen zu denselben Bedingungen (einschließlich der Garantiefrist) erbracht, die für dasselbe
Modell des Gerätes im Benutzungsland, nicht jedoch in dem EU/EWR Land gültig sind, in dem das
Gerät ursprünglich gekauft wurde. In Fällen, in denen der Verbraucher das Gerät zur Reparatur zu der
Verkaufsgesellschaft oder zu der auf Landesebene zuständigen Vertretung in das Land verschickt, in
dem das Gerät ursprünglich gekauft wurde, so werden die Reparaturleistungen zu Bedingungen
erbracht, die dort gültig sind.
E) Einige Produktmodelle bedürfen der Justierung oder der Anpassung für eine betriebsgerechte
Leistung oder für sicheren Gebrauch in einigen Ländern in Übereinstimmung mit zwingenden oder
empfohlenen Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die Betriebssicherheit oder
technische Normen. Für bestimmte Produkte können die Kosten einer solchen Justierung oder
Anpassung erheblich sein. Es mag sich auch als schwierig erweisen, den Bestimmungen betreffend
Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder technische Normen Genüge zu leisten. Es wird dem
Käufer streng empfohlen, sich über diese lokalen technischen und Sicherheitsfaktoren zu
erkundigen, bevor er das Gerät in einem anderen Land benutzt.
F) Diese Garantie deckt nicht die Kosten einer Justierung oder Anpassung, um örtlichen Vorschriften
betreffend Betriebsspannung, Betriebssicherheit oder andere technische Normen Genüge zu
leisten. Die Verkaufsgesellschaft oder die auf Landesebene zuständige Vertretung kann in der Lage
sein, die notwendigen Justierungen oder Anpassungen auf Kosten des Käufers für bestimmte
Produktmodelle durchzuführen. Es ist jedoch aus technischen Gründen nicht möglich, alle
Produktmodelle an örtliche Bestimmungen betreffend die Betriebsspannung, die Betriebssicherheit
oder andere technische Normen anzupassen. Darüber hinaus ist nicht auszuschließen, dass
Justierungen oder Anpassungen die Leistungen des Gerätes beeinträchtigen.
G) Sollte nach Meinung der Verkaufsgesellschaft oder der auf Landesebene zuständigen Vertretung im
Lande, in dem das. Gerät benutzt wird, der Käufer die Justierung oder Anpassung des Gerätes, die
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