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Rollei 20196 Anleitung Seite 17

Wildkamera 4k wifi

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Mögliche Rechtsverletzungen
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Bei der Benutzung der Wildkamera sollten Sie folgende Hinweise beachten:
Urheberschutz
Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild . Nach dem
Urheberrechtsgesetz dürfen Bilder ohne Einwilligung der Betroffenen nur
dann veröffentlicht werden, wenn die Personen lediglich als Beiwerk neben
einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeiten erscheinen .
Die Beantwortung der Frage, ob eine Person nur Beiwerk ist, hängt von
den Umständen des Einzelfalls ab . Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte
in allen Fällen, in denen Aufnahmen mit identifizierbarem Personenbezug
möglich sind, über die Kamera informiert werden (siehe auch Abschnitt
„Hinweispflicht") .
Schutz der Privatsphäre
Die Privatsphäre anderer darf durch die gezeigten Bilder nicht verletzt
werden . Richten Sie Ihre Kamera nicht in den Garten oder auf die Eingangstür
Ihrer Nachbarwohnung, auch wenn diese Orte aus Ihrer eigenen Wohnung
oder von öffentlichen Standorten einsehbar sind . Dies berechtigt nicht die
Veröffentlichung dieser Einsichten .
Beachten Sie, dass Sie vor Übergabe der Kamera zur Reparatur oder an Dritte,
die Reset-Funktion der Kamera nutzen, damit alle persönlichen Daten aus
dem Speicher der Kamera gelöscht werden .
Personelle Bestimmbarkeit
Eine personelle Bestimmbarkeit liegt vor, wenn festgestellt werden kann,
dass eine bestimmte Person zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten
Ort war . Die Identifikation kann dabei auch über ein personenbezogenes
Kennzeichen, wie z . B . das Fahrzeugkennzeichen, erfolgen . Eine personelle
Bestimmbarkeit von Personen ist unbedingt zu vermeiden .
Kameras am Arbeitsplatz
Die Überwachung am Arbeitsplatz untersteht in Deutschland besonders
strengen Auflagen . Arbeitgeber sollten auf Kameras am Arbeitsplatz
vollständig verzichten, solange eine mögliche Rechtsverletzung nicht
vollständig ausgeschlossen werden kann .

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