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Sicherheitshinweise Zur Instandhaltung - Demag PK 1 Betriebsanleitung

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1.9 Sicherheitshinweise
zur Instandhaltung
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Unter Instandhaltung werden Maßnahmen der Wartung, Inspektion und Instand-
setzung verstanden.
Reparaturen an mechanischen und elektrischen Bauteilen sowie Instandhaltungsar-
beiten dürfen nur durch entsprechendes Fachpersonal (Sachkundige) ausgeführt
werden.
Die in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Einstell- und Instandhaltungsarbeiten
sowie Inspektionstermine, einschließlich Angaben zum Austausch von Teilen/Teilaus-
rüstungen, sind einzuhalten.
Bevor mit den Arbeiten an elektrischen Anlagen und Einrichtungen begonnen wird,
ist zu prüfen, ob alle elektrischen Bauteile spannungsfrei sind.
Der Betreiber gibt nach Beendigung aller Arbeiten am Kettenzug diesen wieder für
den Betrieb frei.
Alle Arbeiten an Maschinen bzw. Einrichtungen des Kettenzuges sind unbefugten
Personen zu untersagen.
Bei allen Instandhaltungsarbeiten sind Kettenzüge abzuschalten und stillzusetzen
sowie gegen unbeabsichtigtes oder unbefugtes Inbetriebsetzen (Wiedereinschalten)
zu sichern. Schalter sind abzuschließen.
Es ist sicherzustellen, daß
• der Kettenzug abgeschaltet ist, auf Spannungsfreiheit geprüft und in besonderen
Fällen kurzgeschlossen wird,
• bewegliche Teile stillstehen und stillgesetzt sind,
• bewegliche Teile sich während der Instandhaltungsarbeiten nicht in Bewegung
setzen können,
• die Stromversorgung nicht unbeabsichtigt wieder eingeschaltet werden kann, so-
lange der Kettenzug wegen Instandhaltungsarbeiten außer Betrieb gesetzt
wurde.
• für sichere und umweltschonende Entsorgung von Betriebs- und Hilfsstoffen so-
wie Austauschteilen ist zu sorgen!
Hinweise für Instandhaltungsarbeiten während des Betriebes
Der Gefahrenbereich ist mit rot/weißen Sicherungsketten oder Sicherungsbändern
abzusperren und mit Warnschildern zu kennzeichnen. Der Betreiber oder die von ihm
beauftragte Person muß in jedem Einzelfall prüfen, ob die angegebene Arbeit, auf-
grund der speziellen örtlichen Verhältnisse, ohne Gefahren für Personen während des
Betriebes durchgeführt werden kann.
Bei Wartungs-, Inspektions- und Instandsetzungsarbeiten sind nur kalibrierte und
geeignete Werkzeuge und Hilfsmittel zu verwenden. Können Gegenstände herabfal-
len, so ist der Gefahrenbereich abzusichern.
Damit keine Kleidungsstücke, Körperteile oder Haare erfaßt werden können, ist zu
beweglichen und drehenden Teilen ein ausreichender Sicherheitsabstand einzu-
halten.
Offene Flammen, extreme Wärmeeinwirkungen sowie Funken in der Nähe von
Reinigungsmitteln und brennbaren oder verformbaren Teilen (z. B. Holz, Kunststoff-
teile, Öl, Fett) sowie in elektrischen Anlagen sind zu vermeiden – bei Nichtbeachtung
besteht Brandgefahr. Es können schädliche Gase entstehen und/oder Isolierungen
beschädigt werden.
Zusatzhinweise für Instandhaltungsarbeiten an elektrischen Baugruppen
Es dürfen nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke und Auslöse-
charakteristik verwendet werden! Defekte Sicherungen dürfen nicht repariert oder
überbrückt werden und sind nur durch Sicherungen gleichen Typs zu ersetzen. Bei
Störungen in der elektrischen Energieversorgung ist der Kettenzug sofort abzuschal-
ten! Arbeiten an der Elektronik sowie den elektrischen Komponenten oder Betriebs-
mitteln dürfen nur von Elektrofachkräften vorgenommen werden. Bauteile, an denen
Instandhaltungsarbeiten durchgeführt werden, müssen – falls vorgeschrieben – span-
nungsfrei geschaltet werden. Die freigeschalteten Teile sind zuerst auf Spannungsfrei-
heit zu prüfen. Die elektrische Ausrüstung des Kettenzuges ist regelmäßig zu inspizie-
ren und zu prüfen. Mängel, wie lose Verbindungen, beschädigte Leitungen und abge-
nutzte Schützkontakte, müssen sofort beseitigt werden.

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