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Audio Vox iGO primo Bedienungsanleitung Seite 81

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jener Rechte, die dem Nutzer durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen oder durch Bestimmungen dieses Vertra-
ges zugestanden werden.
6. Nutzerrechte
6.1. Der Nutzer ist berechtigt, das Softwareprodukt auf einem Gerät (Desktop-Computer, Handheld-Computer, trag-
barer Computer, Navigationsgerät) zu installieren, es auszuführen und ein Exemplar des Softwareproduktes bzw. ein
vorinstalliertes Exemplar des Softwareproduktes darauf zu verwenden.
6.2. Es ist dem Nutzer gestattet, eine Sicherheitskopie des Softwareproduktes zu erstellen. Sofern jedoch das Soft-
wareprodukt nach der Installation ohne den ursprünglichen Datenträger funktionsfähig ist, gilt das Exemplar auf dem
ursprünglichen Datenträger als Sicherheitskopie. Andernfalls ist der Nutzer nur dann zur Verwendung der Sicherheits-
kopie berechtigt, wenn das Originalexemplar zur bestimmungs- und ordnungsgemäßen Nutzung unbestreitbar und
nachweislich untauglich geworden ist.
7. Nutzungsbeschränkungen
7.1. Der Nutzer ist nicht berechtigt,
7.1.1. das Softwareprodukt zu vervielfältigen (eine Kopie davon zu machen);
7.1.2. es entgeltlich oder unentgeltlich zu verleihen, zu vermieten, zu vertreiben oder an Dritte weiterzugeben;
7.1.3. das Softwareprodukt zu übersetzen (einschließlich der Übersetzung (Kompilierung) in andere Programmier-
sprachen);
7.1.4. das Softwareprodukt zu dekompilieren;
7.1.5. den Schutz des Softwareproduktes zu umgehen bzw. einen derartigen Schutz mit technologischen oder ande-
ren Methoden zu modifizieren, zu überwinden oder nichtig zu machen;
7.1.6. das Softwareprodukt ganz oder teilweise zu modifizieren, auszuweiten, umzuwandeln, in seine Bestandteile
zu zerlegen, mit anderen Produkten zu kombinieren, auf anderen Produkten zu installieren oder zu verwenden, auch
nicht mit der Absicht, es mit anderen Produkten zusammenarbeiten zu lassen;
7.1.7. abgesehen von der Nutzung des Computerprogramms Daten aus der im Softwareprodukt enthaltenen Daten-
bank abzurufen, die Datenbank zu dekompilieren, die gesamte Datenbank, Teile davon oder den darin gespeicherten
Datensatz zu verwenden, zu kopieren, zu modifizieren, auszuweiten, umzuwandeln oder die Datenbank auf anderen
Produkten zu installieren, anderweitig auf anderen Produkten zu nutzen oder zu übertragen, auch nicht mit der Ab-
sicht, sie mit anderen Produkten zusammenarbeiten zu lassen.
7.2. Der Nutzer darf die über das Softwareprodukt verfügbaren und von Dritten zur Verfügung gestellten Inhalte sowie
die über von Dritten bereitgestellte Dienste empfangenen Daten (unter anderem die vom RDS-TMC-Verkehrsinfo-
dienst erhaltenen Verkehrsdaten) ausschließlich für seinen eigenen persönlichen Nutzen und auf eigenes Risiko
verwenden. Es ist strengstens verboten, diese Daten oder Inhalte zu speichern, zu übertragen oder zu vertreiben
bzw. diese ganz oder teilweise in einem beliebigen Format öffentlich zugänglich zu machen oder sie aus dem Produkt
herunterzuladen.
8. Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung
8.1. Der Lizenzgeber teilt dem Nutzer hiermit mit, dass der Lizenzgeber angesichts des Wesens des Softwarepro-
duktes und der Grenzen der Technik keine Gewähr für die absolute Fehlerfreiheit des Softwareproduktes übernimmt,
obwohl bei der Herstellung besagten Produktes mit größter Sorgfalt vorgegangen wurde. Darüber hinaus belasten
den Lizenzgeber keinerlei vertragliche Verpflichtungen, im Sinne derer das vom Nutzer erworbene Softwareprodukt
absolut fehlerfrei zu sein hat.
8.2. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass das Softwareprodukt für einen vom Lizenzgeber oder Nut-
zer bestimmten Zweck tauglich ist, und gibt auch keine Garantie dafür ab, dass das Softwareprodukt mit allen ande-
ren Systemen, Geräten oder Produkten (z. B. Software oder Hardware) zusammen funktionieren kann.
8.3. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden, die durch Mängel des Softwareproduktes (einschließlich Fehler des
Computerprogramms, der Unterlagen und der Datenbank) entstehen.
8.4. Der Lizenzgeber haftet nicht für Schäden aufgrund der Untauglichkeit des Softwareproduktes für einen bestimm-
ten Zweck oder der fehlerhaften oder fehlenden Zusammenarbeit desselben mit anderen Systemen, Geräten oder
Produkten (z. B. Software oder Hardware).
8.5. Der Lizenzgeber weist den Nutzer hiermit ausdrücklich darauf hin, dass die Einhaltung der Verkehrsvorschriften
und -regeln (z. B. die Anwendung vorgeschriebener und/oder sinnvoller und geeigneter Sicherheitsmaßnahmen, an-
gebrachte und allgemein erwartete Aufmerksamkeit und Vorsicht in der gegebenen Situation, und besondere Aufmerk-
samkeit und Vorsicht während der Nutzung des Softwareproduktes) bei der Verwendung des Softwareproduktes im
Straßenverkehr in der alleinigen Verantwortung des Nutzers liegt; der Lizenzgeber haftet nicht für in Zusammenhang
mit dem Gebrauch des Softwareproduktes im Straßenverkehr entstandene Schäden.
8.6. Durch Abschließen dieses Vertrages nimmt der Nutzer die unter Punkt 8 angeführten Informationen ausdrücklich
zur Kenntnis.
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