■ C-6.3
BEFÖRDERUNG AUF STRASSE ODER
BAUSTELLE
Halten Sie sich bei Fahrten auf öffentlichen Straßen
gewissenhaft an die geltende Straßenverkehrsordnung
des Landes, in dem Sie tätig sind.
Beachten Sie auf jeden Fall folgende Allgemeinregeln:
•
Die Hinterräder gerade ausrichten.
•
Die Lenkung auf zwei Räder einstellen.
•
Die Maschine nivellieren.
•
Die Führerhausdrehung sperren.
•
Die Schutzabdeckungen auf den Gabelzinken
benutzen oder diese, falls sie ein Gelenk haben,
umklappen und mit dem zugehörigen Bolzen
festmachen (siehe Abbildung).
ACHTUNG
Den Gabeleinklappzylinder nicht betätigen, wenn
die schwimmende Gabel eingeklappt ist. Das könnte
Schäden an der Maschine hervorrufen.
•
Den
Ausleger
Transportstellung einfahren.
•
Die
von
der
vorgeschriebenen mechanischen Sicherungen
anbringen (nur für den italienischen Markt):
Sicherung des Auslegerausschubs, Sicherung am
Hubzylinder, Sicherung am Drehzylinder
Anbaugerät (siehe nebenstehende Fotos).
•
Den Wählschalter Kabine-Strasse-Arbeitsbühne
auf die Position „STRASSE" stellen.
•
Sich vergewissern, dass die Scheinwerfer, die Hupe
und die Blinker einwandfrei funktionieren.
•
Gang einlegen.
•
Den mechanischen Gang nicht wechseln, während
die Maschine in Bewegung ist.
Stapler mit Teleskopausleger GTH-4518 R
und
das
Anbaugerät
Straßenverkehrsordnung
Dokumentkode 57.0008.1500 - 04/2006
BETRIEB
Nur für den italienischen Markt
in
•
Die Fahrtgeschwindigkeit wird durch die
Motordrehzahl und den eingelegten Gang bestimmt.
WICHTIG
Das Befahren von öffentlichen Straßen ist
ausschließlich zur Beförderung der Maschine ohne
irgendeinen Transport von Lasten zugelassen.
Die Maschine ist nicht zum Ziehen von Anhängern
geeignet.
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