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Achtung / Transport - RABE MegaSeed 3001 Betriebsanleitung

Anhängedrillmaschine
Inhaltsverzeichnis

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11. Achtung / Transport

Gerät in Transportstellung bringen; auf Trans-
porteignung überprüfen.
Das Mitfahren auf dem Gerät und der Aufenthalt
im Gefahrenbereich sind verboten.
Anhängegeräte über 3 t Gewicht sind betriebser-
laubnispflichtig; bei mehr als 3 t Achslast müs-
sen sie eine Bremsanlage haben.
Höchstgeschwindigkeit je nach Betriebser-
laubnis 25 km/h oder 40 km/h.
Die Transportgeschwindigkeit den Straßen- und
Wegeverhältnissen anpassen;
Vorsicht am Hang und in Kurven! Schwerpunkt-
lage beachten!
Die Bestimmungen der Straßenverkehrszulass-
ungsordnung (StVZO) sind zu beachten. Nach
den Vorschriften der StVZO ist der Benutzer
für die verkehrssichere Zusammenstellung von
Schlepper und Gerät bei Fahrten auf öffentlichen
Straßen und Wegen verantwortlich.
Arbeitsgeräte dürfen die sichere Führung des Zuges
nicht beeinträchtigen. Durch das angebaute Gerät dür-
fen die zulässigen Schlepper-Achslasten, das zulässige
Gesamtgewicht und die Reifen-Tragfähigkeit (abhängig
von Geschwindigkeit und Luftdruck) nicht überschritten
werden. Die Vorderachsbelastung muss zur Lenksi-
cherheit mindestens 20 % des Fahrzeugleergewichts
betragen.
Die höchstzulässige Transportbreite beträgt 3 m.
Die Gesamtlänge des Zuges darf höchstens 18
m betragen.
Werden die höchstzulässigen Abmessungen
überschritten, ist eine Ausnahmegenehmigung
erforderlich.
Am Umriss des Gerätes dürfen keine Teile so heraus-
ragen, dass sie den Verkehr mehr als unvermeidbar
gefährden (§ 32 StVZO). Läefz()sst sich das Hinaus-
ragen der Teile nicht vermeiden, sind sie abzudecken
und kenntlich zu machen. Sicherungsmittel sind auch
zur Kenntlichmachung der Geräte-Außenkonturen
sowie zur rückwärtigen Sicherung erforderlich – z.B.
rot/weiß gestreifte Warntafeln 423 x 423 mm (Streifen
je 100 mm breit, im Winkel von 45° nach außen/unten
verlaufend).
Angehängte Geräte bzw. Aufsattelgeräte sind
mit hinteren roten Rückstrahlern, seitlich ange-
brachten gelben Rückstrahlern und immer mit
Beleuchtungseinrichtung zu fahren – auch am
Tag (Begrenzungsleuchten, wenn Gerät seitlich
mehr als 400 mm über Schlepperleuchten hin-
ausragt).
Die für den Transport im öffentlichen Strassen-
verkehr erforderlichen Sicherheitsabdeckungen
1
sind auch nachträglich von RABE zu beziehen.
Ebenso können die für eine Betriebserlaubnis
erforderlichen TÜV-Gutachten von RABE bezo-
gen werden.
Beim Transport auf öffentlichen Straßen in Polen
ist das Warndreieck (36.1/1) mittig an der
Maschine anzubringen.
36.1
12.2009
Technische Änderungen vorbehalten
38

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