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Gardena smartsystem smart Sensor 19040 Betriebsanleitung Seite 22

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Informationen zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten
für private Haushalte:
(gilt nur für Deutschland)
Wie im Folgenden näher beschrieben, sind bestimmte Vertreiber zur unent-
geltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Vertreiber mit einer Ver-
kaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 m² sowie
Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindes-
tens 800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen
Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurück-
zunehmen; Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, sofern dort
durch Auslieferung die Abgabe erfolgt: in diesem Fall ist die Abholung
des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich;
und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an
den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages für das neue Elektro-
oder Elektronikgerät den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen
Rückgabe bzw. Abholung des Altgerätes zu informieren und den Endnutzer
nach seiner Absicht zu befragen, ob bei der Auslieferung des neuen Geräts
ein Altgerät zurückgegeben wird.
Dies gilt auch bei Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikations mitteln,
wenn die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektronik geräte min-
destens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen wobei die unentgeltliche Abholung auf Elektro-
und Elektronikgeräte der Kategorien
– 1 (Wärmeüberträger),
– 2 (Bildschirmgeräte) und
– 4 (Großgeräte mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 cm)
beschränkt ist. Für alle übrigen Elektro- und Elektronikgeräte muss der
Vertreiber geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung
zum jeweiligen Endnutzer gewährleisten; das gilt auch für Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, die der End-
nutze zurückgeben will, ohne ein neues Gerät zu kaufen.
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