Garantie für Elektrogeräte
Beschwerdeverfahren:
Wenden Sie sich bei Beanstandungen des Elektrogeräts oder der Batterie an Ihren Händler.
Legen Sie bei einer Reklamation den Kaufbeleg und den Garantieschein mit der registrierten Seriennummer
des Akkus vor und geben Sie den Grund für die Reklamation und eine Beschreibung des Mangels an.
Garantiebedingungen:
24 Monate für Elektrofahrradkomponenten - gilt für Fabrikations- und Materialfehler, die über den
normalen Verschleiß hinausgehen und durch den Gebrauch verursacht werden.
12 Monate für die Batterielebensdauer - die Nennkapazität der Batterie fällt innerhalb von 12 Monaten
nach dem Verkauf des Elektrofahrrads nicht unter 70 % der Gesamtkapazität.
Garantiebedingungen:
Das Elektrogerät darf ausschließlich für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.
Das Elektrogerät muss in Übereinstimmung mit dieser Gebrauchsanweisung verwendet, gelagert und gewartet
werden.
Ein Gewährleistungsanspruch verjährt:
Wenn sich herausstellt, dass die Beschädigung des Produkts auf das Verschulden des Benutzers
zurückzuführen ist (Unfall, unsachgemäße Handhabung außerhalb des Rahmens dieser
Bedienungsanleitung, Manipulationen am Aufbau des Elektrofahrrads oder am Anschluss der elektrischen
Anlage, unsachgemäße Lagerung usw.).
Ablauf der Garantiezeit.
Die Garantie gilt nur für den Erstbesitzer