Altgerät entsorgen
Anwendbar in der Europäischen Union und anderen europäischen
Staaten mit Systemen zur getrennten Sammlung von Wertstoffen.
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne
bedeutet, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am Ende
ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese Weise
wird eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder
Elektronikgerät umschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen
werden können, sind vor der Abgabe des Geräts an einer
Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten
können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den Herstellern bzw.
Vertreibern eingerichteten Sammelstellen abgeben. Die Abgabe
von Altgeräten ist unentgeltlich.
Diese kostenlose Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im
Geschäft als auch bei einer Lieferung an die Wohnadresse.
Erfüllungsort der Rücknahmepflicht ist gleich dem Erfüllungsort
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