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Garantieurkunde (Österreich) - Siemens A65 Benutzerhandbuch

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• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens
wird den Kunden hierüber vorab informieren.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
Garantieurkunde
(Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet sei-
ner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer
eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden
Bedingungen eingeräumt:
• Neugeräte und deren Komponenten, die auf-
grund von Fabrikations- und/oder Materialfeh-
lern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen
Defekt aufweisen, werden von Siemens nach
eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik
entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht
oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus,
Tastaturen, Gehäuse, Gehäusekleinteile,
Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthal-
ten) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs
Monate ab Kauf.
• Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der
Geräte auf unsachgemäßer Behandlung
und/oder Nichtbeachtung der Handbücher
beruht.
• Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Ver-
tragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfi-
guration, Softwaredownloads). Handbücher
und ggf. auf einem separaten Datenträger mit-
gelieferte Software sind ebenfalls von der
Garantie ausgeschlossen.
• Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit
Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb
von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantie-
falles geltend zu machen.
Garantieurkunde (Österreich)
• Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die
im Rahmen des Austauschs an Siemens
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum
von Siemens über.
• Diese Garantie gilt für in der Europäischen
Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin
ist die Siemens AG Österreich, Telefonservice,
Quellenstraße 2, 1100 Wien.
• Weiter gehende oder andere Ansprüche als die
in dieser Herstellergarantie genannten sind
ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für
Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom
Kunden aufgespielter Software oder sonstiger
Informationen. Die Sicherung derselben obliegt
dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt
nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird,
z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fäl-
len des Vorsatzes oder wegen der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
• Durch eine erbrachte Garantieleistung verlän-
gert sich der Garantiezeitraum nicht.
• Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich
Siemens vor, dem Kunden den Austausch oder
die Reparatur in Rechnung zu stellen.
• Eine Änderung der Beweislastregeln zum
Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden
Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich
bitte an den Siemens-Telefonservice. Die Rufnum-
mer entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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