RAC – BETRIEBS- UND WARTUNGSANLEITUNG
(r
ev. 3 10/18)
5.1.1 Dichtheitsprüfung
Sollten keine besonderen Anforderungen vorhanden sein, muss die Einheit mindestens
jede 3 Monate(
1
) geprüft werden. Sollte man während den Prüfungen bemerken das
Kältemittel aus dem Kreislauf heraus getreten ist (z.bsp. durch eine geringere
Kälteleistung oder nach Messungen der Überhitzungs- und Unterkühlungswerte), sollte
man durch den Einsatz von geeignetes Werkzeug die Leckage lokalisieren und reparieren.
Danach, muss nochmals die richtige Kältemittelmenge eingefüllt werden und der
komplette Kreislauf muss, wie laut Nationalen Vorschriften beschrieben, auf die Diheit
geprüft werden.
Alle Ergebnisse und alle vorgenommenen Prüfungen müssen auf dem Register
eingetragen werden.
Das für die Lecksuche eingesetzte Personal darf keine freien Flammen oder Zündquellen
benutzten.
Die Kältemittelverluste müssen umgehend von gut ausgebildeten Personal, in
Übereinstimmung zu den lokalen Vorschriften, behoben werden.
5.1.2 Überprüfung der Sicherheitsdruckwächter
Sollten keine besonderen lokalen Anforderungen zur Prüfung der Druckwächter
vorhanden sein, müssen diese mindestens jede 12 Monate bauseitig auf die Einschaltwert
und die Funktionalität geprüft werden.
5.1.3 Überprüfung der Sicherheitsventile
Sollte keine besonderen lokalen Vorschriften zur Prüfung der Sicherheitsventile
vorgegeben sein, müssen diese jede 12 Monate auf Dichtheit geprüft werden. Sollte man
irgendwelche Verluste hervor treten, muss das Ventil ausgetauscht werden.
Jede 5 Jahre müssen die Sicherheitsventile geprüft werden, man sollte sich vergewissern
das diese in einem guten Status sind und das der auf dem Ventil gedruckte Einschaltwert
gut lesbar ist. Vergewissern Sie sich das die Ventile korrekt installiert sind und das die
Eigenschaften der Ventile die Sicherheit der kompletten Anlage, in Zusammenhang mit
den lokalen Normen und Vorschriften, garantieren.
5.1.4 Überprüfung des Kälteträgers
Der Kälteträger im Wärmetauscher muss jede 6 Monate überprüft werden um feststellen
zu können ob Kältemittel im Wasserkreislauf eintritt.
(
) Für alle Einheiten die in der europäischen Gemeinschaft installiert wurden, muss die Dichtheitsprüfung
1
laut den Vorschriften (CE) 1516/2007 vorgenommen werden.
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