(r
ev. 3 10/18)
4.
BETRIEB
Vor der Inbetriebnahme muss das Personal, auch durch dieses Handbuch,
über die Handhabung, die Bauweise, den Betrieb, die Wartungsarbeiten, die
lokalen
Schutzkleidung und über die Handhabung des Kältemittels geschult werden.
In Bezug zu Anlagen die im inneren der europäischen Gemeinschaft installiert werden,
müssen die Schutzvorrichtungen die entsprechende Norm EN 378-3 berücksichtigen.
4.1 Dokumentation
Der Besitzer der Einheit muss alle nötigen Genehmigungen bei den lokalen Behörden
Anfragen und die notwendige Dokumentation, laut lokalen Vorschriften, zur Installation
bereit stellen. Ins besondere muss die richtige Dokumentation bereit gestellt werden um zu
bestätigen das die Installation laut Planung und in Übereinstimmung mit den lokalen
Vorschriften erfolgt.
In der Nähe des Gerätes müssen, in einer gut sichtbaren Position, alle nötigen Informationen
zur Handhabung und zur Regelung der Maschine, in Übereinstimmung mit den lokalen
Vorschriften, vorhanden sein. Sollte die Maschine in der europäischen Union installiert
werden, müssen die in der Norm EN 378-2, par.6.4.3.3 und 6.4.3.4 aufgelisteten Daten
beachtet werden.
Zusätzlich, sollte die Maschine (mit mehr als 3kg Kältemittel) im inneren der EU installiert
werden, muss ein Register in Übereinstimmung mit der Norm EN 378-4, par. 4.3 geführt
werden. In diesen Unterlagen müssen die folgenden Informationen vorhanden sein:
a) alle Details zu Wartungs- und Betriebsarbeiten;
b) das Kältemittel (neu, wiederverwendetes usw.) welches bei allen Vorgängen
eingefüllt und entleert wurde;
c) die Analyse des entleerten Kältemittel, falls vorhanden, muss dieses im Register
gehalten werden;
d) die Herkunft des wiederverwendeten Kältemittel;
e) die Änderungen und den Austausch der Bauteile;
f) die Ergebnisse der Wartungen;
Das Register muss vom Besitzer beibehalten werden, eine Kopie muss dabei immer für
das Personal zur Verfügung stehen.
4.2
Erste Kontrolle
Bevor die Maschine in Betrieb genommen wird, muss ein qualifizerter Techniker erstmal
feststellen das keine sichtlichen Schäden vorhanden sind und die hier zu folge
aufgelisteten Hinweise beachten:
a) Eventuelle sichtliche Schäden, die während den Transport oder der Positionierung
verursacht worden, identifizieren.
b) Die Anlage und dessen Installation mit den elektrischen und hydraulischen Plänen
vergleichen;
c) Sicherheitsgeräte und dessen Dokumentation prüfen;
d) Die Identifikationsplakette, Zertifizierungen und allgemein alle vorliegenden
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RAC – BETRIEBS- UND WARTUNGSANLEITUNG
zu
beachtenden
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Normen,
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