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Sicherheitshinweise Für Ex-Bereiche; Umwelthinweise - VEGA VEGAPULS 67 Betriebsanleitung

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VEGAPULS 67 • 4 ... 20 mA/HART - Vierleiter
Das Gerät stimmt mit Teil 15 der FCC-Bestimmungen überein. Der
Betrieb ist nur in Erfüllung der beiden folgenden Bedingungen
zulässig:
1. Das Gerät darf keine Störstrahlung aussenden und
2. Das Gerät muss unbeeinflusst durch empfangene Störstrahlung
arbeiten, auch bei solcher, die unerwünschte Betriebszustände
auslöst.
Das Gerät wurde geprüft und die Erfüllung der Grenzwerte für ein
digitales Klasse A-Gerät in Übereinstimmung mit Teil 15 der FCC-
Bestimmungen festgestellt. Diese Grenzwerte sind festgelegt, um
einen sachgerechten Schutz gegen Störstrahlung beim Betrieb in
industrieller Umgebung sicherzustellen. Das Gerät erzeugt, nutzt und
kann elektromagnetische Wellen aussenden. Falls es nicht unter
Beachtung der Vorgaben dieser Betriebsanleitung installiert und
betrieben wird, kann es Störstrahlung für nachrichtentechnische
Anlagen aussenden. Der Betrieb in Wohnumgebung verusacht
Störstrahlungen, deren Unterdrückung in der Verantwortung des
Betreibers liegt bzw. zu dessen Lasten geht.
2.9 Sicherheitshinweise für Ex-Bereiche
Beachten Sie bei Ex-Anwendungen die Ex-spezifischen Sicherheits-
hinweise. Diese sind Bestandteil der Betriebsanleitung und liegen
jedem Gerät mit Ex-Zulassung bei.

2.10 Umwelthinweise

Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist eine der vor-
dringlichsten Aufgaben. Deshalb haben wir ein Umweltmanagement-
system eingeführt mit dem Ziel, den betrieblichen Umweltschutz
kontinuierlich zu verbessern. Das Umweltmanagementsystem ist nach
DIN EN ISO 14001 zertifiziert.
Helfen Sie uns, diesen Anforderungen zu entsprechen und beachten
Sie die Umwelthinweise in dieser Betriebsanleitung:
Kapitel "Verpackung, Transport und Lagerung"
l
Kapitel "Entsorgen"
l
2 Zu Ihrer Sicherheit
7

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