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K2 Systems WallPV MultiRail Montageanleitung Seite 5

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Generell gilt
Unter den folgenden Bedingungen kann das System standardmäßig verbaut werden. Auch
wenn das System durch den Einbezug von Sicherheitsfaktoren höheren Anforderungen ge-
wachsen ist, wenden Sie sich bitte beim Überschreiten der angegebenen Werte zur Prüfung
an Ihren Ansprechpartner bei K2 Systems.
Anforderungen an die
Fassade
Ausreichend Haltekraft der
Fassadenverkleidung an der Trag-
bzw. Unterkonstruktion
Wellblech- oder Trapezblechstärke:
≥ 0,4 mm Stahl und ≥ 0,5 mm Aluminium
Stahlgüte min. S235 nach
DIN EN 10025–1
Mindestzugfestigkeit Aluminium
165 N/mm²
Min. 22 mm Hochsickenbreite bei
Trapezblech, Ebene Auflage um das
Bohrloch: Ø ≥ 20 mm
Hochsickenradius bei Wellblech:
r = 22 - 45 mm
Wichtige Montagehinweise
Bauseits müssen die allgemeinen Normen
und Vorschriften für den Blitzschutz beach-
tet und ggf. eine Fachkraft zur Erstellung
eines Blitzschutzkonzeptes (ggf. Blitz-
schutzklemme verwenden) hinzugezogen
werden. Dabei ist zu beachten, dass die
Baurichtung von unten nach oben verläuft.
Landesspezifische Vorschriften sind hierbei
einzuhalten.
Nach 13,60 m (vertikal) und 21,0 m (hori-
zontal) muss eine thermische Trennung
installiert werden. Brandschutzvorschrif-
ten können ggf. zu geringeren thermischen
Trennungen führen.
Der Abstand zwischen den MultiRails
in Richtung der Hochsicken sowie den
Einlegeschienen muss mindestens 30 mm
betragen.
Jedes zugeschnittene Schienenstück
(InsertionRail) muss mindestens 2 Befesti-
gungspunkte (CrossConnector) haben.
Schienenzuschnitt (InsertionRail) ≥ 70 cm
Falls das Trapezblech mit Kalotten befes-
tigt ist, dürfen die MultiRails nicht auf
diese geschraubt werden. Abstände sind
unbedingt vorher auszumessen.
Befestigung der MultiRails auf Well- oder
Trapez blech mit bauaufsichtlich zugelasse-
nen Dünnblech schrauben.
Horizontale Distanz zwischen den Modulen
mindestens 5 mm (ModuleSafety).
Die länderspezifischen Anforderungen
an die Module bei einer Montage an der
Fassade müssen eingehalten werden.
Die landesspezifischen Regeln für den
Brandschutz an der Fassade müssen
eingehalten werden und ggf. von einem
Brandschutzsachverständigen begutachtet
werden.
Die landesspezifischen Regeln für die
Hinterlüftung der Fassade müssen
eingehalten werden.
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