Generell gilt
Unter den folgenden Bedingungen kann das System standardmäßig verbaut werden. Auch
wenn das System durch den Einbezug von Sicherheitsfaktoren höheren Anforderungen ge-
wachsen ist, wenden Sie sich bitte beim Überschreiten der angegebenen Werte zur Prüfung
an Ihren Ansprechpartner bei K2 Systems.
Anforderungen an die
Fassade
•
Ausreichend Haltekraft der
Fassadenverkleidung an der Trag-
bzw. Unterkonstruktion
•
Wellblech- oder Trapezblechstärke:
≥ 0,4 mm Stahl und ≥ 0,5 mm Aluminium
•
Stahlgüte min. S235 nach
DIN EN 10025–1
•
Mindestzugfestigkeit Aluminium
165 N/mm²
•
Min. 22 mm Hochsickenbreite bei
Trapezblech, Ebene Auflage um das
Bohrloch: Ø ≥ 20 mm
•
Hochsickenradius bei Wellblech:
r = 22 - 45 mm
Wichtige Montagehinweise
•
Bauseits müssen die allgemeinen Normen
und Vorschriften für den Blitzschutz beach-
tet und ggf. eine Fachkraft zur Erstellung
eines Blitzschutzkonzeptes (ggf. Blitz-
schutzklemme verwenden) hinzugezogen
werden. Dabei ist zu beachten, dass die
Baurichtung von unten nach oben verläuft.
Landesspezifische Vorschriften sind hierbei
einzuhalten.
•
Nach 13,60 m (vertikal) und 21,0 m (hori-
zontal) muss eine thermische Trennung
installiert werden. Brandschutzvorschrif-
ten können ggf. zu geringeren thermischen
Trennungen führen.
Der Abstand zwischen den MultiRails
in Richtung der Hochsicken sowie den
Einlegeschienen muss mindestens 30 mm
betragen.
•
Jedes zugeschnittene Schienenstück
(InsertionRail) muss mindestens 2 Befesti-
gungspunkte (CrossConnector) haben.
•
Schienenzuschnitt (InsertionRail) ≥ 70 cm
•
Falls das Trapezblech mit Kalotten befes-
tigt ist, dürfen die MultiRails nicht auf
diese geschraubt werden. Abstände sind
unbedingt vorher auszumessen.
•
Befestigung der MultiRails auf Well- oder
Trapez blech mit bauaufsichtlich zugelasse-
nen Dünnblech schrauben.
•
Horizontale Distanz zwischen den Modulen
mindestens 5 mm (ModuleSafety).
•
Die länderspezifischen Anforderungen
an die Module bei einer Montage an der
Fassade müssen eingehalten werden.
•
Die landesspezifischen Regeln für den
Brandschutz an der Fassade müssen
eingehalten werden und ggf. von einem
Brandschutzsachverständigen begutachtet
werden.
•
Die landesspezifischen Regeln für die
Hinterlüftung der Fassade müssen
eingehalten werden.
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