9. Gewährleistung
Die novacare
gmbh übernimmt eine Gewährleistung auf jedes Wechseldrucksystem der novacare
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Produktpalette, welches aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb von 24 Monaten
ab Kauf einen Defekt aufweist. Sollte eine Prüfung durch die novacare
leistungsansprüche geltend gemacht wurden, die einen der folgenden Ausschlussgründe betreffen, ist
die novacare
gmbh berechtigt, entstandene Aufwendungen (z. B. Prüf- und Transportkosten) an den
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Anspruchsteller weiter zu geben.
Die novacare
gmbh übernimmt keine Gewährleistung:
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• für Defekte, die auf unsachgemäße Behandlung und/oder Missachtung der Zweckbestimmung und den in
dieser Gebrauchsanweisung beschriebenen Anwendungs- bzw. Verhaltensregeln zurückzuführen sind.
• für Beschädigungen und Störungen, die durch natürliche Abnutzung oder beim Transport entstehen.
• für den Ersatz von Verschleißteilen.
• für gelieferte Ware, die ohne Zustimmung der novacare
• bei nicht, nicht fristgerecht, nicht fachgerecht oder durch nicht autorisierte Personen durchgeführten
Instandhaltungs- und Wartungsmaßnahmen bzw. Schäden, die daraus entstehen.
• bei Verwendung von Bauteilen oder Einzelkomponenten anderer Systeme, anderer Fabrikate und/oder
deren Kombination mit dem vorliegenden System.
• bei Missachtung der regulatorischen Anforderungen in Bezug auf regelmäßige Instandhaltungs- und
Wartungsmaßnahmen von Medizinprodukten.
• bei Missachtung der Gebrauchsanweisung.
• bei beschädigten bzw. geöffneten Siegeln.
Betreiber des vorliegenden Systems, müssen die am Anwendungsort jeweils gültigen regulatorischen
Anforderungen für Medizinprodukte beachten.
gmbh ergeben, dass Gewähr-
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gmbh bearbeitet, behandelt oder verändert wurde.
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www.novacare.de
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