anhang a
gPr emissionen, störungen und
Verordnungen
Jede Regierung hat Vorschriften über die Höhe der
elektromagnetischen Emissionen von elektronischen
Geräten. Das Ziel ist es, sicherzustellen, dass das
System keine anderen Systeme stören bzw. so
beeinflussen kann, dass diese in Ihrer Funktion
eingeschränkt oder nicht mehr funktionstüchtig sind.
Unsere GPR-Produkte werden von unabhängigen
Testinstituten geprüft und erfüllen die
neuesten Emissionsvorschriften der USA,
Kanadas, der Europäischen Union und anderer
Hauptgerichtsbarkeiten.
Elektronische Geräte können unter Umständen auch
andere Systeme beeinflussen. Bei unmittelbarer Nähe
eines GPR-Geräts zu einem elektronischen Gerät
besteht die Möglichkeit, dass es zu Überlagerungen
kommt. Werden derartige Störungen an Geräten
in der Nähe festgestellt, finden Sie durch Ein-/
Ausschalten des Geräts heraus, ob das GPR die
Ursache für die Störungen ist. Wenn das GPR die
Störquelle ist, schalten Sie das Gerät aus.
Weitere spezifische Richtlinien anderer
Gerichtsbarkeiten für die Nutzung eines
erddurchdringenden Radars finden Sie in der
nachfolgenden Beschreibung.
Fcc Verordnungen
Dieses Produkt erfüllt Teil 15 der FCC-Grundsätze
der USA. Für eine Anwendung in den USA gelten
die beiden folgenden Bedingungen:
1. Das Gerät erzeugt keine schädlichen
Störeinflüsse und
2. Dieses Gerät kann unter Störeinflüssen betrieben
werden, auch wenn diese nicht erwünscht sind.
Teil 15 – Anwenderinformationen
Dieses System wurde getestet und erfüllt die
Anforderungen der Klasse A für digitale Geräte und
für ultragroße Bandbreite (UWB), welche gemäß Teil
22 RD1000 + Bedienungsanleitung
15 der FCC-Grundsätze nutzbar sind. Diese Grenzen
wurden festgelegt, um Störstrahlungen zu minimieren,
wenn die Systeme für gewerbliche Zwecke genutzt
werden. Das System erzeugt, verwendet und strahlt
Radiofrequenzen aus und darf nur im Rahmen
der in der Bedienungsanleitung beschriebenen
Anwendungen genutzt werden, um Störungen zu
vermeiden. Eine Anwendung in Wohnbereichen ist nur
auf eigene Verantwortung möglich.
HINWEIS
Veränderungen oder Modifikationen ohne
ausdrückliche Genehmigung des Herstellers, sind
nicht erlaubt, und die Betriebserlaubnis erlischt.
Die Zertifizierung des Geräts wurde nur für die
Originalverkabelung und Zubehör ausgestellt. Eine
Verwendung von nicht genehmigten Kabeln oder
Zubehörteilen stellt eine Modifizierung dar und fällt
unter die oben beschriebene Regelung.
Nutzungsbeschränkungen
Die Nutzung des Systems ist zweckbegrenzt auf
Anwendungen im Bereich Rechtsvollzug, Feuerwehr,
Notrettung, wissenschaftliche Forschung, Bergbau
oder Baugewerbe. Alle anderen Anwendungen
dieses Systems müssen dem Maßnahmen-Katalog
Teil 90 dieses Kapitels entsprechen.
FCC Interpretation der
Nutzungsbeschränkungen, Ausgabe vom
12. Juli 2002
(FCC Anweisung DA02-1658, Paragraph 9)
Diese Bestimmungen enthalten Beschränkungen für
in Frage kommende Anwender des Systems (siehe
47 C.F.R. §§15.509(b), 15.511 (b) und 15.513 (b)).
für Darstellungssysteme. Nach neuen Regeln für
Bodenradar- und Wanddarstellungssysteme dürfen
die Systeme nur vom Rechtsvollzug, Feuerwehr
und Notrettungsorganisationen wissenschaftlichen
Forschungsinstituten, Bergwerksgesellschaften und
Baufirmen genutzt werden. Seit Inkrafttreten dieser
Bestimmung haben wir verschiedene Anforderungen
erhalten, dass die Geräte auch von anderen Anwendern