6.2 MONTAGE DES SCHLUSSLICHTS
Ö nen Sie zuerst das Schlusslicht. Dazu drehen Sie die Gehäuseschrauben (Position
3 in der Übersicht) heraus und nehmen Sie die Streuscheiben für Blinker (Position
1 in der Übersicht) und Rück/Bremslicht (Position 2 in der Übersicht) ab. Im Innern
be nden sich noch Schrauben und Muttern zur Befestigung des Schlusslichts. Legen
Sie diese sicher zur Seite.
Suchen Sie, unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, eine geeignete Stelle an der
Rückseite Ihres Anhängers für die Befestigung des Schlusslichts. Das Schlusslicht darf
nicht an Fahrwerksteilen oder Ladebordwänden befestigt werden. Montieren Sie das
Schlusslicht so, dass die Streuscheibe für die Kennzeichenbeleuchtung (Position 4 in
der Übersicht) zum Kennzeichen zeigt.
Wenn Sie eine geeignete Stelle gefunden haben, markieren Sie die
Befestigungsbohrungen (Position 7 in der Übersicht) und die Kabeldurchführungen
(Position 14 in der Übersicht) auf dem Anhänger.
Kontrollieren Sie, dass Sie beim Bohren keine Kabel oder andere
Leitungen beschädigen.
Bohren Sie nun die Löcher.
Führen Sie die Anschlusskabel durch die Löcher und die Kabeldurchführungen in das
Gehäuse des Schlusslichts. Schließen Sie die Kabel mit Kabelschuhen, 6,3 mm, (nicht
im Lieferumfang enthalten) an den Anschlusslaschen (Positionen 8, 10, 11 und 12 in
der Übersicht) an, siehe auch Tabelle1.
Position
Anschluss
8
Masse
10
Blinker links
Blinker rechts
11
Rücklicht Kennzeichen-
beleuchtung links
Rücklicht Kennzeichen-
beleuchtung rechts
12
Bremslicht
Tabelle 1
Verlegen Sie die Kabel im Innern des Schlusslichts so, dass sie
nicht geknickt oder gequetscht werden und sie keinen Kontakt zu
den Glühlampen haben.
Befestigen Sie nun das Schlusslicht am Anhänger. Dazu stecken Sie die mitgelieferten
Schrauben von innen nach außen durch die Befestigungsbohrungen (Position 7 in der
Übersicht) des Gehäuses, siehe Bild 2, und durch die gebohrten Löcher. Setzten Sie die
Muttern auf und ziehen Sie sie fest.
Muttern auf und ziehen Sie sie fest.
Bild 2: Befestigungsschrauben
Setzen Sie die Glühlampen (nicht im Lieferumfang enthalten) in die Fassungen ein.
In die Fassung für die Blinkerlampe (Position 9 in der Übersicht) setzen Sie eine
Kugellampe 12 V, 21 W, BA15S, in die Fassung für die Rück-/Bremslichtlampe
(Position 13 in der Übersicht) eine Zweifadenkugellampe 12 V, 21/5 W, BAY15D ein.
Führen Sie einen Funktionstest durch.
Wenn Sie das Schlusslicht ohne Kennzeichenbeleuchtung verwenden, ersetzen Sie
die Streuscheibe für die Kennzeichenbeleuchtung (Position 4 in der Übersicht) durch
die Abdeckung für die Kennzeichenbeleuchtung (Position 6 in der Übersicht). Dazu
drücken Sie vorsichtig von innen gegen die Streuscheibe und rasten die Haltenasen
Kabelfarbe
Klemmenbe-
ISO 1424 / ISO
zeichnung
11446
DIN 72552
weiß
31
gelb
L
grün
R
schwarz
58L
braun
58R
rot
54
aus. Nehmen Sie die Streuscheibe von außen ab. Jetzt setzen Sie die Abdeckung für
die Kennzeichenbeleuchtung ein. Kontrollieren Sie den korrekten Sitz der Abdeckung.
Abschließend setzen Sie die Streuscheiben für Blinklicht und Rück-/Bremslicht wieder
auf das Gehäuse und schrauben Sie diese fest.
7. WARTUNG UND PFLEGE
Reinigen Sie das Schlusslicht nur mit einem weichen Tuch oder Schwamm und etwas
Wasser. Benutzen Sie keine scharfen Reinigungs- oder Lösungsmittel.
Führen Sie vor jeder Fahrt mit dem Anhänger eine Funktionskontrolle der Beleuch-
tungsanlage durch.
8. HINWEISE ZUM UMWELTSCHUTZ
Das Symbol mit der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Elekt-
ro- und Elektronikgeräte nicht zusammen mitdem Hausmüll entsorgt
werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verp ichtet, Elektro-
und Elektronikgerätam Ende ihrer Lebensdauer einer vomunsortierten
Siedlungsabfall getrennten Efassung zuzuführen. Auf diese Weise wird
eine umwelt- und ressourcenschonende Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät u
mschlossen sind und zerstörungsfrei entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen und einer
vorgesehenen Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Gerät entnommen werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der ö entlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist unentgeltlich.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts
bei einem rücknahmep ichtigen Vertreiber, wenn sie ein gleichwertiges Neugerät
mit einer im Wesentlichen gleichen Funktion erwerben. Diese Möglichkeit besteht
auch bei Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im Fernabsatzhandel beschränkt
sich die Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei Erwerb eines Neugeräts
auf Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine
Außenkante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rück-
gabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei Altgerä-
te einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich abgeben,
ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Elektro- und Elektronikgeräte der Informations- und Kommunikationstechnik, wie
zum Beispiel Computer oder Smartphones, enthalten häu g personenbezogene
Daten. Verbraucher sind selbst dafür verantwortlich, diese vor der Abgabe der Geräte
zu löschen.
9. KONTAKTINFORMATIONEN
EAL GmbH
Otto-Hausmann-Ring 107
42115 Wuppertal, Deutschland
+49 (0)202 42 92 83 0
+49 (0) 202 42 92 83 – 160
info@eal-vertrieb.com
www.eal-vertrieb.com
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