7.2 FUNKTIONSPRÜFUNG, ABNAHME
Nach dem betriebsfertigen Einbau ist die einwandfreie Funktion und vorschriftsmäßige Installati-
on durch eine Abnahmeprüfung festzustellen. Diese Abnahmeprüfung darf nur von entsprechend
ausgebildeten und autorisierten Fachkräften durchgeführt werden.
Bei der Erstabnahme für Ex-Feststellanlagen muss zusätzlich eine Gesamtbetrachtung des bau-
seitigen Ex-Beauftragen / Sachverständigen anhand der bauseitigen Ex-Dokumente stattfinden.
Umfang der Abnahmeprüfung
Überprüfen, ob alle eingebauten Geräte in der Zulassung der RZ-24 enthalten sind.
Überprüfung, ob die Kennzeichnung der eingebauten Geräte mit der angegebenen Kenn-
zeichnung in der bauaufsichtlichen Zulassung übereinstimmt.
Überprüfung des Zusammenwirkens aller Geräte: Auslösung sowohl durch Simulation der
dem Funktionsprinzip der Melder zugrundeliegenden Brandkenngröße (z. B. bei Rauchmel-
dern durch Aerosol) als auch von Hand (Betätigen der Handauslösetaster an der Zentrale
und der am Abschluss montierten).
Überprüfung, ob der Abschluss auch bei Ausfall der Feststellanlage (z. B. Stromausfall oder
Ausfall eines Melders, zu simulieren durch Entfernen eines Melders und Unterbrechung der
230 V Versorgung der Zentrale RZ-24) zum selbsttätigen Schließen freigegeben wird.
Nach erfolgreicher Abnahmeprüfung ist vom Betreiber in unmittelbarer Nähe des Abschlusses
an der Wand ein vom Hersteller der Feststellanlage zu lieferndes Schild in der Größe von 105
mm x 52 mm dauerhaft anzubringen, mit der Aufschrift
24
DICTATOR Technik GmbH · +49 (0)821 246730 · info@dictator.de · www.dictator.de · 22.04.25
Feststellanlage
BaG-Nr. Z-6.500–2443
Abnahme durch
Firmenzeichen
Monat/Jahr
Technisches Handbuch - Zentrale RZ-24
Abb. 10