6.3 LEITUNGSINSTALLATION
Die Meldeleitung und die Auslöseleitung führen Kleinspannung. Zulässige Verlegearten
sind Aufputz mit Nagelschellen, Klebe- oder Abstandsschellen, in offenen oder geschlos-
senen Rohren, in Kabelkanälen und Profilschienen und unter Putz in Schlitzen oder Rohren.
Die Anschlussleitungen sind fest und gegen Beschädigung hinreichend geschützt zu verlegen.
Auch hier sind die Anforderungen des jeweiligen Betreibers zwingend einzuhalten. Alle Kom-
ponenten der Anlage, die Kabel und deren Anschlüsse sind vom Errichter der Anlage eindeutig
zu kennzeichnen.
Der Kabelverlauf der Brandmeldeschleife und der Zuleitung zu der Feststellvorrichtung müssen
hierbei getrennt von weiteren, spannungsführenden Leitungen (230 oder 400 V/AC) verlegt
werden. Generell räumlich getrennt von spannungsführenden Leitungen weiterer Gewerke (Aus-
nahme Leitungen Schutzkleinspannung 24 V/DC).
Im Ex-Bereich dürfen nur hierfür zugelassene Kabel verwendet werden. Der Querschnitt ist ent-
sprechend der benötigten Leitungslänge zu wählen.
Für die Verkabelung sind vorzusehen:
Brandmelderlinie: z. B. Ölflex EB 2x0,75 mm
zeichnen und getrennt verlegen (siehe DIN EN 60079-14).
Feststellanlage: Siehe Beschreibung Ex-Magnete
Netzleitung: NYM-J 3x1,5 mm
Potentialausgleichsleitung (gelb/grün). 1 x 4 mm
Abhängig vom Einsatzbereich (muss objektbezogen geklärt werden) empfehlen wir eine Ab-
schirmung der Kabel.
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Technisches Handbuch - Zentrale RZ-24
; Eigensichere Stromkreise hellblau kenn-
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