Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei Lieferungen
an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung bei
Erwerb eines Neugeräts auf Wärmeüberträger,
Bildschirmgeräte und Großgeräte, die
mindestens eine Außenkante mit einer Länge
von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber
hat den Verbraucher bei Abschluss des
Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden
Rückgabeabsicht zu befragen. Abgesehen
davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer
Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines
Neugeräts geknüpft ist. Allerdings dürfen die
Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm
nicht überschreiten.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor
der Entsorgung und entsorgen Sie diese
getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
WARNUNG!
VERLETZUNGS-
GEFAHR!
Sie können die Batterien/Akkus auch von
Fachpersonal der Sammelstellen entnehmen
lassen.
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet,
dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen.
Defekte oder verbrauchte
Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EU und deren Änderungen recycelt
werden. Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal, ob
sie Schadstoffe, wie:
Cd = Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li
= Lithium enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils
oder im Handel abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen
wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt
werden können. Die Rückgabe von Batterien
und Akkus ist unentgeltlich.
WARNUNG!
Umweltschäden
durch falsche Entsorgung
der Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe wie
Quecksilber, Cadmium und Blei sind giftig und
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