oder metallischen Reinigungsgegenstände wie
Messer, harte Spachtel und dergleichen. Diese
können die Oberfläche beschädigen. Reinigen Sie
das Produkt mit einem weichen, trockenen,
fusselfreien Tuch, wie es z. B. zur Reinigung von
Brillengläsern verwendet wird.
Entsorgung
Das Produkt und die
Verpackungsmaterialien sind recycelbar,
entsorgen Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung. Möglichkeiten
zur Entsorgung des ausgedienten
Produktes erfahren Sie bei Ihrer
Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind gekennzeichnet
mit Abkürzungen (a) und Nummern (b) mit
folgender Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen
Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronikgeräte nicht zusammen mit dem
Hausmüll entsorgt werden dürfen. Verbraucher
sind gesetzlich dazu verpflichtet, Elektro- und
Elektronikgeräte am Ende ihrer Lebensdauer
einer vom unsortierten Siedlungsabfall
getrennten Erfassung zuzuführen. Auf diese
Weise wird eine umwelt- und
ressourcenschonende Verwertung
sichergestellt. Batterien und Akkumulatoren, die
nicht fest vom Elektro- oder Elektronikgerät
umschlossen sind und zerstörungsfrei
entnommen werden können, sind vor der
Abgabe des Geräts an einer Erfassungsstelle
von diesem zu trennen und einer vorgesehenen
Entsorgung zuzuführen. Das Gleiche gilt für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Gerät
entnommen werden können. Elektro- und
Elektronikgerätebesitzer aus privaten
Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern eingerichteten
Sammelstellen abgeben. Die Abgabe von
Altgeräten ist unentgeltlich. Diese kostenlose
Rücknahmepflicht gilt sowohl bei Kauf im
Geschäft als auch bei einer Lieferung an die
Wohnadresse. Erfüllungsort der
Rücknahmepflicht ist gleich dem Erfüllungsort
der Lieferung. Transportkosten dürfen für die
zurückgenommenen Geräte nicht verrechnet
werden. Generell haben Vertreiber die Pflicht,
die unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
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