Betriebsanleitung ZEMMLER MULTI SCREEN MS 1600
3.5.
Allgemeine Sicherheitshinweise zum technischen Zustand der Anlage
Die Anlage entspricht in Konstruktion und Bau den derzeit gültigen Regeln der Technik. Zur
Vermeidung von Gefährdungen und zur Sicherung der optimalen Leistung dürfen an
der Anlage weder Veränderungen noch Umbauten vorgenommen werden, die durch
ZEMMLER
Programmänderungen an programmierbaren Steuersystemen.
Eigenmächtige Umbauten oder Veränderungen, besonders solche, die die Sicherheit des
Personals, der Umwelt oder der Anlage beeinflussen, sind grundsätzlich nicht gestattet.
Die in der Betriebsanleitung angegebenen Einstellwerte bzw. Wertebereiche dürfen nicht
überschritten werden.
Zur Verwendung kommende Ersatz- und Verschleißteile müssen den von ZEMMLER
Siebanlagen festgelegten technischen Anforderungen entsprechen. Dies ist bei
Originalersatzteilen gewährleistet.
Der Betreiber ist verpflichtet, die Anlage nur in einwandfreiem, betriebssicherem Zustand zu
betreiben. Insbesondere müssen alle Sicherheitseinrichtungen und Verriegelungen gut
zugänglich sein und regelmäßig auf einwandfreie Funktion geprüft werden.
3.6.
Allgemeine Sicherheitshinweise für den Betreiber
Die Betriebsanleitung ist ein wesentlicher Bestandteil der Anlage. Der Betreiber trägt
dafür Sorge, dass das Bedienungspersonal diese Richtlinien zur Kenntnis nimmt.
Die Betriebsanleitung ist vom Betreiber um Betriebsanweisungen aufgrund bestehender
nationaler Vorschriften zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu ergänzen,
einschließlich der Informationen zu Aufsichts- und Meldepflichten zur Berücksichtigung
betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen und
eingesetztem Personal.
Neben den im Verwenderland sowie an der Einsatzstelle geltenden verbindlichen
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Arbeitsschutz, sind auch die anerkannten
fachtechnischen Regeln für sicherheits- und fachgerechtes Arbeiten zu beachten.
Der Betreiber hat das Bedienungspersonal zum Tragen von persönlicher
Schutzausrüstung zu verpflichten, insofern die örtlichen Bestimmungen dies vorsehen.
Erste-Hilfe-Einrichtungen (Verbandskasten etc.) sind in greifbarer Nähe aufzubewahren!
Der Standort und die Bedienung von Feuerlöscheinrichtungen sind bekannt zu geben.
Brandmelde- und Brandbekämpfungsmöglichkeiten sind vorzusehen.
Setzen Sie nur geschultes oder unterwiesenes Personal ein. Zuständigkeiten des
Personals für das Bedienen, Rüsten, Warten und Instandsetzen sind klar festzulegen!
Es ist ein Maschinenführer auszuwählen, dem die Verantwortung über die Anlage und
das Personal zu übertragen ist. Zu schulendes, anzulernendes, einzuweisendes oder
im Rahmen einer allgemeinen Ausbildung befindliches Personal darf nur unter ständiger
Aufsicht einer erfahrenen Fachkraft an der Anlage tätig werden!
Sicherheitshinweise
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Siebanlagen nicht ausdrücklich genehmigt worden sind. Dies gilt auch für
MS1600.231.22
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