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Einregulierung Des Brenners; Kaminzug; Verbrennungsluft; Rußzahl - Rapido BFU 110 ELV Bedienungsanleitung

Brenner
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Luftdrossel
Abbildung 16 / Afb. 16 / Figure 16
Abbildung 17 / Afb. 17 / Figure 17
MA 2
Abbildung 18 / Afb. 18 / Figure 18
Stellschraube
Lufteinlass
1
3.1 Regulierung des Brenners
Um emissionsarme Verbrennungswerte zu erreichen, muß der
Brenner anhand der Abgasmessungen mit geeigneten Meßgeräten
einreguliert werden.
Das Meßloch (Ø 8 mm) ist im Abstand des 2-fachen Durchmessers
des Abgasrohres hinter dem Wärmeerzeuger anzubringen und
nach der Messung zu verschließen.
Achtung: Wärmeerzeuger und Abgasführungen müssen
dicht sein.

3.2 Kaminzug

Um einen konstanten Feuerraumdruck zu erreichen, muß in den
Abgasweg ein Zugbegrenzer eingebaut werden. Der Zugbegrenzer
muß so eingestellt werden, daß der Unterdruck im Feuerraum im
Betrieb nicht mehr als 0,1 mbar beträgt.
Bei Überdruckkesseln ist der einzustellende Kaminzug aus der
Kesselbetriebsanleitung zu entnehmen.

3.3 Verbrennungsluft

An jedem Brenner ist werkseitig entsprechend der eingesetzten
Düse eine Luftmengen-Grundeinstellung am Lufteinlaß und/oder
der Luftdrossel und der Stauscheibe vorgenommen worden.
Die werkseitige Luftmengen-Grundeinstellung führt in Abhängigkeit
vom Feuerraum und der Düsentoleranz zu einem Luftüberschuß
und muß grundsätzlich nachreguliert werden. Die benötigte Luft-
menge wird anhand von Rußbild und CO
Die Einregulierung erfolgt mit der Justierschraube der Luftdrossel in
Abhängigkeit vom Gebläsedruck und Fotostrom.
Stauscheibe
- Durch drehen der Stellschraube nach rechts wird der Gebläse-
druck erhöht, der CO
-Gehalt der Abgase steigt (siehe Abb. 16).
2
Luftdrossel
- Durch drehen der Justierschraube nach rechts wird die Luft-
menge verringert, der CO
Gebläsedruck gesenkt (siehe Abb. 16).
Lufteinlass
- Durch drehen der Justierschraube nach rechts wird die Luft-
menge erhöht, der CO
-Gehalt der Abgase wird niedriger und der
2
Gebläsedruck steigt (siehe Abb. 16).
Die werkseitige Luftmengen-Grundeinstellung sollte mit der Stell-
schraube für die Stauscheibe nachreguliert werden. Es ist darauf zu
achten, daß der Gebläsedruck zwischen 2,0 - 2,6 mbar eingehalten
wird.
Wir empfehlen, einen CO
len.
Die Gebläsedruckmessung ist am Druckmeßnippel 1 (siehe Abb.
17) durchzuführen.
Der Fotostrom ist mit einem DC-Mikroamperemeter in Reihe mit
dem Fotowiderstand (+Pol auf Klemme 12, max 5 kOhm innerer
Widerstand im Instrument) zu messen (siehe Abb. 17).
Der Fotostrom muß im Betrieb zwischen 65 µA und 100 µA bei
230 V~ sein.
Meßadapter MA 2 (siehe Abb. 18) auf Wunsch lieferbar.
3.4 Rußzahl
Die Rußzahl darf nach der Rußzahl-Vergleichskala den Wert 0,5
nicht übersteigen.
-Messungen ermittelt.
2
-Gehalt der Abgase erhöht und der
2
-Gehalt von 12,5 - 13,5 Vol. % einzustel-
2

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