1 Einführung
Risikobeurteilung setzt voraus, dass bei einem Ein- und Ausbau des Messgerätes
eine Entleerung und Lüftung der Rohrleitung stattfindet. Somit und nur dann befindet
sich in der Rohrleitung kein explosionsfähiges Gasgemisch. Selbstverständlich sind
nur Arbeiten von geschultem Personal zulässig (s. Kapitel 1.2.4.4 Qualifikation des
Personals), das auch dazu ausgebildet ist, geeignetes Werkzeug zu kennen und
ausschließlich dieses einzusetzen. Die Risiken wurden entwicklungsbegleitend zu-
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sammengestellt und es wurden Maßnahmen ergriffen, um diese Risiken minimal zu
halten.
Maßnahmen zur Risikominimierung:
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Alle drucktragenden Teile sind nach AD 2000-Regelwerk, DGRL Anhang 1 aus-
gelegt und sind konform zu ASME B31.3-2018 und ASME B31.8-2018.
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Die komplette Druckauslegung ist durch den TÜV Hessen überprüft.
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Alle drucktragenden Teile sind mit Materialzeugnis hergestellt worden; es liegt
eine ununterbrochene Kette der Chargenverfolgung von drucktragenden Bautei-
len vor.
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Die mechanischen Eigenschaften aller relevanten drucktragenden Bauteile sind
mit Zugversuch, Kerbschlagbiegeversuch und Härteprüfung der Bauteile geprüft.
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Darüber hinaus kamen zerstörungsfreie Prüfungen zum Einsatz: Röntgen und
Ultraschallprüfung der Zählergehäuse auf Fehlstellen im Material, Oberflächen-
rissprüfung mit Magnetpulver und dem Farbeindringverfahren.
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Bei den Druckprüfungen wurden die Festigkeitsprüfungen der Bauteile bei dem
1,5 –fachen Nenndruck durchgeführt; die Dichtheitsprüfung beim Zusammenbau
wurde bei 1,1 x Nenndruck durchgeführt. Die erfolgreichen Prüfungen wurden ge-
kennzeichnet.
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Der maximale Betriebsdruck wird auf dem Typenschild des Gerätes angegeben,
ebenso wie der zulässige Temperaturbereich. Der Betrieb des Gerätes ist nur in-
Es ist eine maximale Temperaturdifferenz von ΔT ≤ 100°K zwischen dem Innen-
nerhalb dieser angegebenen Bereiche erlaubt.
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und Außenbereich des RSM 200 einzuhalten.
Zusätzliche äußere Kräfte und Momente wurden bei den Druckauslegungen nicht
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berücksichtigt.
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Für den Fall, dass das Druckgerät als Baugruppe im Sinne der Druckgeräterichtli-
nie in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden soll, ist spätestens im
Rahmen der Schluss- und Druckprüfung eine Bewertung der Baugruppe vorzuse-
hen.
Andernfalls ist vom Abnahmeprüfer explizit darauf hinzuweisen, dass eine Prü-
fung der Ausrüstungsstelle mit Sicherheitsfunktion am Aufstellungsort noch
durchzuführen ist.
Handbuch RSM 200 · DE02 · 16. Februar 2024