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Motorola W160 Kurzeinführung Seite 35

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oder Bestimmungen, wie etwa Eignung für einen Verwendungszweck und übliche
Beschaffenheit, aus.
In dem rechtlich zulässigen Umfang schließt Motorola jede Haftung für Schäden oder
Datenverluste, die den Kaufpreis übersteigen, sowie für auf Grund der Nutzung bzw.
Unmöglichkeit der Nutzung entstandene beiläufige, außergewöhnliche oder Folgeschäden
Diese Garantie beeinflusst nicht Ihre gesetzlichen Ansprüche als Verbraucher, wie
etwa Gewährleistung der Eignung für die gewöhnliche Verwendung sowie der
Beschaffenheit, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist, sowie die Ansprüche
gegen den Verkäufer des Produkts aus dem Kaufvertrag.
INANSPRUCHNAHME DER GARANTIELEISTUNGEN
In den meisten Fällen wird der autorisierte Motorola Händler, bei dem Sie den
Motorola Personal Communicator mit Originalzubehör erworben haben und/oder von
dem das Produkt installiert worden ist, die Garantieansprüche anerkennen und/oder
entsprechende Garantieleistungen vornehmen. Alternativ können Sie sich auch bei
der Kundendienstabteilung Ihres Mobilfunkbetreibers oder unter der folgenden
Telefonnummer beim Motorola Call Center erkundigen, wie Sie Garantieleistungen in
Anspruch nehmen können (AT) 0800 297246 (aus dem Festnetz) oder
01795 67004 (vom Mobiltelefon oder aus dem Festnetz), (DE) +49 (0) 180 35050,
(LU) +352 342 08 08 296, (CH) 0800 553 109.
Soweit in dem Land, in dem der Erwerb erfolgt ist, nach den gesetzlichen
Vorschriften dem Verbraucher ein erweiterter Reparaturdienst für einen längeren
Zeitraum als ein Jahr nach Erwerb des Produktes angeboten werden muss, wird
diese Garantie von autorisierten Motorola Kundendienstcentern oder von Motorola
direkt beauftragten Händlern in dem Land, in dem der Kauf erfolgt, entsprechend den
in den vorliegenden Garantiehinweisen aufgeführten Konditionen geleistet. Bitte
beachten Sie jedoch, dass Sie dann, wenn der Motorola Fachhändler das Produkt
direkt bei Motorola in dem Land eingekauft hat, in dem der Erwerb erfolgt ist, oder in
einem Land, in dem Motorola nicht zu einem Reparatur-Zusatzservice im zweiten
Jahr nach dem Erwerb verpflichtet ist, auf diesen Verkaufsort verwiesen werden, da
dort gegebenenfalls gesetzliche Vorschriften zu Gunsten des Verbrauchers zur
Erweiterung der Gewährleistungspflichten über das erste Jahr hinaus bestehen, die
für den Verkäufer oder Importeur, nicht aber für den Hersteller gelten.
1
insbesondere Nutzungsausfall, Zeitverlust, Datenverlust, Unannehmlichkeiten,
Geschäftsausfall, entgangener Gewinn oder entgangene Einsparungen
1
aus.
16

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