1)
MAK = Maximale Arbeitsplatz-Konzentration
Übersetzung der Originalanleitung
leerung und Wartungsarbeiten, einschließlich Entfernen des Staub-
sammlers, dürfen nur durch Befugte durchgeführt werden, die dabei
geeignete Schutzbekleidung tragen. Der Betrieb darf nur erfolgen,
wenn zuvor die komplette Filteranlage eingebaut und geprüft wurde.
Staubklasse M (mittel). Zu dieser Staubklasse gehören Stäube
mit MAK-Werten
1)
ser Staubklasse werden als Gesamtgerät geprüft. Der maxi-
male Durchlassgrad beträgt 0,1%, die Entsorgung muss staubarm
erfolgen.
Staubklasse H (hoch). Zu dieser Staubklasse gehören Stäube
mit MAK-Werten
Stäube, die mit Krankheitserregern behaftet sind. Sauger die-
ser Staubklasse werden als Gesamtgerät geprüft. Der maximale
Durchlassgrad beträgt 0,005%, die Entsorgung muss staubfrei erfol-
gen.
Alle Sicherheitssauger müssen über eine Volumenstromüberwachung
verfügen um eine minimale Luftgeschwindigkeit von V
cherzustellen.
Der Sauger IVB 963-2M ED XC ist geeignet für das Auf-/Absaugen
von
• trockenen, nicht brennbaren Stäuben, Holzstäuben und gefähr-
lichen Stäuben mit MAK-Werten
Mit dem Sauger IVB 963-2M ED XC dürfen keine Flüssigkeiten auf-
gesaugt werden.
Der Sauger IVB 965-2H/M SD XC ist geeignet für das Auf-/Absaugen
von
• trockenen, nicht brennbaren Stäuben, nicht brennbaren Flüssig-
keiten, Holzstäuben und gesundheitsgefährlichen Stäuben mit
MAK-Werten
1)
, krebserzeugenden Stäuben, Stäuben mit Krank-
heitserregern
Bei Entstaubern muss eine ausreichende Luftwechselrate im Raum
vorhanden sein, wenn die Abluft des Gerätes in den Raum zurückgeht
(beachten Sie hierzu die für Sie gültigen nationalen Bestimmungen).
Das Gerät ist für den gewerblichen Gebrauch geeignet, wie z. B. in
• Hotels, Schulen, Krankenhäusern, Fabriken, Läden, Büros, Vermie-
tergeschäften.
Jede darüber hinausgehende Verwendung gilt als nicht bestimmungs-
gemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung
der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-, Wartungs- und In-
standhaltungsbedingungen.
> 0,1 mg/m³ sowie Holzstäube. Sauger die-
1)
, sämtliche krebserzeugende Stäube und
1)
> 0,1 mg/m³.
IVB 9 H/M
= 20 m/s si-
min
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